Abfindung als große finanzielle Verführung

Unter einer Abfindung versteht man eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust der Arbeitsstelle und wird meist im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages geregelt.

Rechtsanspruch auf diese Entschädigungszahlung hat der Arbeitnehmer in der Regel nicht. Einzige Ausnahmen sind die Vereinbarung über eine Abfindung in Sozialplänen oder Tarifverträgen sowie die Feststellung einer ungerechtfertigten Kündigung durch das Arbeitsgericht.

Warum kommt es dennoch so oft zur freiwilligen Zahlung von Abfindungen?
Diese Tatsache ist damit zu begründen, dass für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, gegen seine Kündigung zu klagen. In diesem Fall besteht das Risiko für den Arbeitgeber, den Prozess zu verlieren und somit den Arbeitnehmer weiter beschäftigen zu müssen. Um dieses zu vermeiden und den “unerwünschten” Arbeitnehmer schnell loszuwerden, ist eine Abfindung meist der einfachste und beste Weg.

Ist es Ihre Pflicht ein Abfindungsangebot anzunehmen?
Es liegt alleine in Ihrer Macht, das bereitete Angebot des Arbeitgebers anzunehmen oder abzulehnen. Sie sollten sich jedoch überlegen, wie Ihre Chancen stehen, weiterhin im Betrieb zu bleiben und ob sie letztendlich nicht beim nächstbesten Grund sowieso vor die Tür gesetzt werden. Wollen Sie dieses Risiko in Kauf nehmen, ist es Ihnen -wie bereits erwähnt- möglich eine Kündigungsschutzklage zu erheben und somit um den Erhalt Ihrer Stelle zu kämpfen.

Garantiert diese Klage eine Abfindung?
Eine Kündigungsschutzklage garantiert keine Abfindung, sondern schließt diese im Gegenteil sogar aus. Dies ist der Fall, da Sie mit dem Erfolg Ihrer Klage Ihren Job retten und somit eine Abfindung, die ja gerade zum Zweck der Arbeitsplatzentschädigung gezahlt wird, überflüssig werden lassen. Es ist jedoch möglich, dass Sie lediglich mit der Drohung einer Kündigungsschutzklage erreichen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung anbietet, obwohl er dies zuvor verweigert hat. Dies hängt wiederum von den Erfolgsaussichten Ihrer Klage ab.

In welcher Höhe fällt eine Abfindung aus?
Im Durchschnitt zahlen der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer die Hälfte seines Bruttomonatsgehalts mal die Anzahl der Beschäftigungsjahre. Die Höhe der Abfindung hängt jedoch im Allgemeinen von der Branche, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, der Lage der Verhandlungssituation sowie des Kündigungsschutzes ab und kann somit weit vom genannten Durchschnittswert abweichen. So ist in vielen Branchen die Höhe der Abfindung schon jetzt stark angestiegen und beträgt teilweise mehr als ein Monatsgehalt mal die Anzahl der Beschäftigungsjahre.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?
Abfindungen müssen seit dem 1.Januar 2006 voll versteuert werden, da alle bis dahin gültigen Steuerfreibeträge gestrichen wurden. Es gilt die so genannte “Fünftelungsregel”.

Was muss beim Thema Arbeitslosengeld beachtet werden?
Im Allgemeinen hat eine Abfindungszahlung keine negativen Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es kann aber passieren, dass dieser Anspruch zum”ruhen” kommt, falls das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wurde. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer erst Arbeitslosengeld, wenn das befristete Arbeitsverhältnis normalerweise beendet worden wäre. In der Zeit des “ruhenden” Arbeitslosengeldanspruches ist der Arbeitnehmer nicht krankenversichert und erhält keine Sozialversicherungsbeiträge. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich an dich Kündigungsfrist zu halten und somit eine Abfindung viele Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren. Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit mit verschuldet, da er z.B. einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hat, kann diesem das Arbeitslosengeld bis zu 12 Wochen lang gesperrt werden.

Rentiert sich eine Abfindung?
Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten und hängt oft von der jeweiligen Situation des Betroffenen ab. Auf jeden Fall ist zu bedenken, dass durch die volle Steuerpflicht ein größerer Teil Ihrer Abfindung in die Staatskassen fließt und Ihnen außerdem mit der einmaligen Abfindungszahlung eine meist langjährige, sichere Arbeitsstelle genommen wird. Die Arbeitssuche beginnt somit von Neuem und was zuerst wie ein großer Vorteil für Sie aussieht, entpuppt sich oft als “Mogelpackung”. So ist das erhaltene Geld schnell ausgegeben und die aufgeschobene Jobsuche macht eine Rückkehr ins Arbeitsleben bald unmöglich. Dies ist der Fall, da sich die Chancen auf einen Arbeitsplatz schon nach einem halben Jahr der Arbeitslosigkeit rapide verschlechtern.

Aus diesem Grund: Bedenken Sie unbedingt, dass nach Annahme der Abfindung ein neuer Lebensabschnitt anbricht, der nur durch strukturiertes, aktives Handeln einen positiven Ausgang haben kann. Beginnen Sie also möglichst sofort nach dem Bescheid Ihrer Kündigung mit der Jobsuche und machen Sie sich außerdem realistische Vorstellungen über das Ausmaß der Abfindung. Meist ist dieses nämlich nicht so groß wie erwartet, oder ist zu mindestens um einiges schneller ausgegeben als vorhergesehen. Haben Sie einen neuen Job in Aussicht, sollten Sie außerdem bedenken, dass Ihnen als berufserfahrener Arbeitnehmer meist nur eine geringe Einarbeitungszeit zugesprochen wird.