AGB Job-Hotel

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Job-Hotel

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Job-Hotel /eine Marke der EWA-Productions GmbH (wir), mit Sitz in Bad Schwartau und ihrem jeweiligen Auftraggeber.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen oder entgegenstehenden sowie abweichende AGB des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese können nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Wir stellen unseren Auftraggebern über die von uns betriebene Online Stellenportal / Internetplattform, www.job-hotel.eu, Produkte und Dienstleistungen zur Personalbeschaffung gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Job-Hotel betreibt keine Stellenvermittlung und keine Personalberatung.
(2) Wir bieten unseren Auftraggebern folgende Leistungen:
Darstellungsauftrag (Darstellung der Unternehmen, Zugriffsmöglichkeit auf unsere Bewerberdatenbank, Verlinkung zur Unternehmenshomepage)
(3) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, weitere optionale Dienste (Vakanzen einstellen, Logo, Text – und Link Darstellung, Sonderdarstellungen wie Dringend gesucht Funktion, Logo auf der Startseite, Links, Redaktioneller Beitrag etc.) gemäß gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.

§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zu Stande, wenn wir einen Darstellungsauftrag und/oder Erweiterungsauftrages vom Auftraggeber erhalten. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich niedergelegt sind. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.

§ 4 Ablehnungsgründe
(1) Wir sind jederzeit berechtigt, Darstellungsaufträge, Stellen- und andere Anzeigenaufträge, deren Inhalte gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Portal Job-Hotel zu entfernen und nicht zu veröffentlichen. Der Auftraggeber wird im Fall solcher Maßnahme umgehend davon unterrichtet. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung wird hierdurch nicht begründet.
(2) Der Zugriff auf unsere Datenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

§ 5 Urheberrechte
(1) Die Anmeldung / Registrierung bei Job-Hotel stellt keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Auftraggeber / Nutzer. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Job-Hotel verbleiben uneingeschränkt bei Job-Hotel. Sämtliche veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Job-Hotel. Davon sind nur diejenigen veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Nutzer oder einem Dritten erstellt wurden, und von Job-Hotel unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
(2) Für die Inhalte, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind generell nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
(3) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

§ 6 Beginn der Darstellung / Anzeigenschaltung
(1) Der Beginn der Unternehmensdarstellung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt.  Mit der Veröffentlichung des Darstellungsauftrages im Internet auf Job-Hotel beginnt der Abrechnungszeitraum.

(2) Der Beginn der Leistungen aus dem Erweiterungsauftrag erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Beginn der Anzeigenschaltung ist die Veröffentlichung der Stellenanzeigen im Internet oder einen Tag nach Zugang der Zugangsdaten beim Auftraggeber.  Mit der Bestellung weiterer Leistungen auf Job-Hotel beginnt ein weiterer Abrechnungszeitraum.

§ 7 Ort der Veröffentlichung
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung des Darstellungsauftrages und der Erweiterungen (§2) auf unseren Internetseite www.job-hotel.eu . Auf die dortige Veröffentlichung hat der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.

(2) Wir sind des Weiteren berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderswo, insbesondere über Partnerseiten zugänglich zu machen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von Job-Hotel, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.

§ 8 Links
(1) Die Seite www.job-hotel.eu enthält Links zu anderen Internetseiten. Wir tragen keine Verantwortung für die Praktiken des Datenschutzes und/oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche die Verlinkung verweist.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

§ 9 Vergütung und Zahlungsvereinbarungen
(1) Die Vergütung der von Job-Hotel zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der von Job-Hotel unter www.job-hotel.eu veröffentlichten Preisliste. Entscheidend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Auftraggeber von Job-Hotel unterbreiteten Vertragsangebots unter www.job-hotel.eu veröffentlicht gewesen ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen Job-Hotel und dem Auftraggeber.
(2) Die Rechnung wird von uns sofort nach Schaltung und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen.
(3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.
(4) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 10 Gewährleistung
(1) Wir geben dem Auftraggeber nur die Möglichkeit des Zugriffs auf unsere Dienste. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren Diensten von den Bewerbern angegebenen Daten.

(2) Wir garantieren eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Darstellungsauftrages und der Stellenanzeigen sowie die Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Wir stehen nicht für Fälle ein, in denen unsere Dienste nicht verfügbar sind,

– die durch eine Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3) In dem in Abs. 2 bezeichneten Ausfall des Ad-Servers hat jedoch der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

§ 11 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 12 Haftung
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden (Preis der Stellenanzeige) begrenzt.

(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 13 Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung der Anzeigenvereinbarung.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung der Anzeigenvereinbarung die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

§ 14 Bewerberdatenbank
14.1 Zugriff auf Datenbank für Stellensuchende

(1) Wir geben unseren Auftraggebern / Kunden die einen Darstellungsauftrag bei Job-Hotel geschaltet haben kostenfrei die Möglichkeit, die Bewerberdatenbank jederzeit einzusehen und diese zu kontaktieren, sofern der Auftraggeber im Besitz eines gültigen Passwortes ist. Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere wenn der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber selbst im Falle eines Anerkenntnisurteils, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
(2) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, verboten.
(3) Die Angaben der Bewerber werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass Job-Hotel deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleisten wir eine bestimmte Anzahl von Antworten.
(4) Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank zu anderen Zwecken, als der Anbahnung eines festen Arbeitsverhältnisses bezogen auf konkret vorhandene Positionen ist ausgeschlossen. Die Nutzung durch Franchisegeber, Direktvertriebssysteme, Seminaranbietern u.ä. zu anderen Zwecken als der Anbahnung eines festen Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Jeder Verstoß berechtigt uns zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

14.2 Preise und Zahlungsbedingungen beim Zugriff auf die Bewerberdatenbank

Der Kunde erhält nach Bestätigung seines Darstellungsauftrages durch uns eine Rechnung über das zu zahlende Entgelt. Diese ergibt sich aus unserer Preisliste, die im Internet unter www.job-hotel.eu abrufbar ist und Vertragsbestandteil wird. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Kundenantrags von uns im Internet veröffentlicht wird. Dort veröffentlichte Preisanhebungen werden jedoch erst zwei Wochen nach erstmaliger Ankündigung an gleicher Stelle gültig.

§ 15 Nutzung des Bewerbercenters/ Registrierung als Bewerber

15.1 Nutzung des Bewerbercenters

(1) Wir behalten es uns vor Bewerber aus unserem Bewerberpool zu entfernen, sollten uns Informationen erreichen, die auf strafrechtliche Verfahren oder ähnliches hinweisen oder dass die Daten zu einem anderen Zweck wie der Bewerbung in das Bewerbercenter eingegeben wurden.
(2) Die kommerzielle Nutzung des Bewerbercenters ist nicht gestattet. Wir behalten uns das Recht vor, Teile oder sämtliche Eintragungen eines Nutzers ohne Angabe von Gründen zu löschen.

§ 16 Datenschutz und Allgemeines

16.1 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

(2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

(3) Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

§ 17 Sonstiges

(1) Erfüllungsort ist Bad Schwartau.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Bad Schwartau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.