Arbeiten in Dänemark

Dänemark

Grunddaten

Staatsform: Parlamentarische Monarchie
Hauptstadt: Kopenhagen
Amtssprache: Dänisch
Fläche: 43.094 km² (Grönland: 2,2 Mio. km²)
Einwohnerzahl: 5.707.251  (Grönland: 56.584)
Währung: Dänische Krone
Mitglied der EU

Dänemark besteht aus insgesamt 1419 Inseln, von denen die größten Seeland, Fünen, Mön, Lolland und Falster sind. Die Küstenlänge beträgt 7314 km. Dänemark ist von Fjorden geprägt und das Klima ist durch seine ausgeglichenen Temperaturen und wenig Niederschlägen sehr angenehm.

Geographische Lage

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
Für eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark muss man sich in der regionalen Staatsamtsbehörde melden, aber erst, wenn Sie sich bis zu 3 Monate aufhalten. Wenn Sie Arbeit suchen, dürfen Sie sich bis zu sechs Monaten ohne Aufenthaltsdokument in Dänemark aufhalten. Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung sind dabei ein Monatseinkommen von 7.000 dkr (über 25 Jahren), bzw. von 4.489 dkr (unter 25 Jahren).

Das Sozialversicherungssystem in Dänemark
Das Sozialversicherungssystem in Dänemark finanziert sich fast ausschließlich über die Steuern. Dabei sind Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Sicherheit im Falle einer Schwangerschaft, Arbeitsunfallversicherung, Altersrente, sowie Beerdigungshilfe eingeschlossen. Die Arbeitslosenversicherung ist in Dänemark freiwillig und die Rente wird komplett über die Steuern finanziert.

Der Arbeitsmarkt in Dänemark
In Dänemark ist die Arbeitslosigkeit die niedrigste in ganz Europa. Der einzige Nachteil ist jedoch, dass Dänemark dabei auch die höchste Steuerquote weltweit besitzt.

Der Wohnungsmarkt in Dänemark
In Dänemark ist es äußerst unüblich sich eine Wohnung zu mieten, deswegen sind die meisten Wohnungen auch nur zum Verkauf angeboten. Ein Vorteil ist jedoch, dass die Hotels in Dänemark meist gerne bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sind.

(Dieser Text stellt eine Grundinformation über das Land dar. Er wird zwar ständig aktualisiert, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen geben. Um tagesaktuelle Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte die Seiten des Auswärtigen Amts.)