Arbeitslosengeld I – Infos zu Vorraussetzungen, Anträgen und Leistung

Arbeitslosengeld I – Infos zu Vorraussetzungen, Anträgen und Leistungen

Die wichtigsten Informationen rund um das Arbeitslosengeld auf einen Blick. Alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

1. Was ist das Arbeitslosengeld I ?

Das Arbeitslosengeld I soll dem Arbeitslosen/Arbeitssuchenden das Geld für eine angemessene Lebenshaltung bereitstellen und ihn damit finanziell unterstützen. Das Geld stammt dabei zum teil aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung und aus Steuererträgen. In Deutschland besteht ein Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn in 12 Monaten der 2 vorausgegangenen Jahre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Bei einer längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wechselt der Betroffene nach einer festgelegten Frist in das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). In Deutschland, Luxemburg und der Niederlande gilt zusätzlich, das der Arbeitslose/Arbeitssuchende jeden zumutbaren Job annehmen muss, der ihm geboten wird.

2. Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld I erfüllt sein?

Die Grundvoraussetzung für einen Antrag auf Arbeitslosengeld I ist eine Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung, die persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu erfolgen hat.

Arbeitssuchendmeldung
Durch die Arbeitssuchendmeldung ist die Agentur für Arbeit in der Lage Sie bei der Suche nach einer Arbeitsstelle zu unterstützen. Die Meldefrist liegt bei 3 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sollte die Benachrichtigung des Arbeitsverhältnisses für die Meldefrist zu spät eintreffen, dann muss innerhalb von 3 Tagen eine Benachrichtigung der Agentur für Arbeit erfolgen. In diesem Fall kann die Meldung auch telefonisch vorgenommen werden, allerdings muss noch ein persönlicher Termin für die endgültige Meldung ausgemacht werden. Auch wenn nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Weiterbeschäftigung geplant ist, ist eine Arbeitssuchendmeldung dringend zu empfehlen.

Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung ist die unmittelbare Voraussetzung für einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Die Meldefrist beträgt 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis einen Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dafür ist eine persönliche Meldung bei der Örtlichen Agentur für Arbeit notwendig

 

3. Wie stelle ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld I ?

Der Grundantrag für das Arbeitslosengeld I ist direkt bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu bekommen. Mit diesem Grundantrag wird geprüft, auf welche Leistungen der Agentur für Arbeit Sie Anspruch haben. Zur Abgabe dieses Grundantrags werden ein gültiger Personalausweis, die Arbeitspapiere (einschließlich der Lohnsteuerkarte) und eine Arbeitsbescheinigung benötigt.

Gegebenenfalls brauchen Sie zusätzlich das Kündigungsschreiben, eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe, eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld oder einen Nachweis für bereits erhaltenen Leistungen der Agentur für Arbeit. Achten Sie darauf, dass jeder Arbeitgeber nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses dazu verpflichtet ist Ihnen eine Arbeitsbescheinigung auszuhändigen. Fragen Sie notfalls noch einmal bei Ihren ehemaligen Arbeitgebern, wenn Sie eine derartige Bescheinigung nicht vorliegt.

4. Wie wird die Höhe meiner Leistungen festgelegt?

Die Höhe der Leistungen beträgt im Regelfall 60% des Nettoentgeldes. Bei einer Lebenspartnerschaft oder Ehe mit Kind , Pflegekind oder Adoptivkind wird der erhöhte Leistungssatz von 67% des Nettoentgeldes gezahlt. Dabei wird nicht berücksichtigt, wie viele Kinder in der Familie leben. Der erhöhte Satz wird bis zu dem Monat gezahlt, in dem das jüngste Kind 18 Jahre alt wird. In besonderen Fällen besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz.

5. Wie wird das Arbeitslosengeld I ausgezahlt?

Die übliche Auszahlung erfolgt über eine Überweisung an das eigene Konto des Empfängers des Arbeitslosengeldes I. Sollte ein derartiges Konto bei einem inländischen Geldinstitut nicht bestehen, kann ein “Zahlungsverweis zur Verrechnung” bei dem eigenen Geldinstitut gegen Bares eingetauscht werden. Bei dieser Methode entstehen allerdings Bearbeitungsgebühren. Das Arbeitslosengeld wird üblicherweise monatlich nachträglich ausgezahlt, wobei sich der Betrag der Auszahlung nach der Anzahl der Kalendertage richtet. Da zwischen dem Antrag auf Arbeitslosengeld I und der ersten Auszahlung eine Bearbeitungszeit anfällt ist es ratsam, sich möglichst früh um einen Antrag zu bemühen.

6. Kann ich mein Einkommen durch einen Nebenverdienst aufbessern?

Es ist möglich sein Einkommen durch einen kleinen Nebenjob aufzubessern. Die Arbeitszeit darf allerdings 15 Stunden pro Woche nicht erreichen, da ansonsten der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt. Das Nebeneinkommen wird bei der Berechnungen der Leistungen angerechnet, weshalb jeder Nebenjob unverzüglich bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden muss. Nebeneinkommen bis 165 € pro Monat werden nicht angerechnet.

7. Wann werden so genannte “Sperrzeiten” verhängt?

Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum in dem aus verhaltensbedingten Gründen keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erbracht werden. Diese treten ein, wenn Abfindungen gezahlt wurden, weil die rechtlichen Kündigungsfristen durch den Arbeitgeber nicht eingehalten wurden, bei einer Ablehnung einer durch die Agentur für Arbeit angebotenen Arbeit ohne wichtigen Grund (dazu zählt auch eine Antrittsverweigerung oder das unangemessene Verhalten am Arbeitsplatz, um eine Kündigung zu bewirken) und eine verspätete Arbeitssuchendmeldung.