Arbeitszeit und Pausenregelung im Gastgewerbe – gesetzliche Vorgaben und Ausnahmeregelungen

Zum Schutz der Angestellten gelten auch im Gastgewerbe strenge Regeln in Bezug auf die Arbeits- und Pausenzeiten. Nur wenn sich die Arbeitnehmer ausreichend entspannen können, sind sie für die Herausforderungen des Arbeitsalltags in einem Hotelbetrieb gewappnet. Auf die Angestellten treffen die allgemeinen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu. Außerdem gibt es für das Gastgewerbe ein paar Sonderregelungen. So ist zum Beispiel die Sonn- und Feiertagsarbeit in der Gastronomie und ähnlichen Einrichtungen gestattet. Arbeitgeber sollten die geltenden Regelungen auch aus eigenem Interesse einhalten, denn bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Zudem profitieren sie von ausgeruhten und fitten Angestellten. Die fallen nämlich seltener aus und bleiben häufig länger im Betrieb. 

Welche Pausenregelungen müssen im Gastgewerbe eingehalten werden?

Im Arbeitsrecht wird die Pausenregelung klar definiert. Für Angestellte in der Hotellerie oder Gastronomie gelten dabei die gleichen Vorschriften wie für die meisten anderen Arbeitnehmer auch. Im Arbeitszeitgesetz werden Arbeitsunterbrechungen als Ruhezeiten bezeichnet. In § 4 wird genau festgelegt, wie lang die Pausen sein müssen und wann sie spätestens zu erfolgen haben:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht den Angestellten eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Diese Pause muss nach spätestens sechs Stunden gestattet werden.
  • Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden verlängert sich die Pausenzeit auf 45 Minuten.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Ruhepausen in kleinere Abschnitte mit jeweils 15 Minuten einzuteilen.

Gerade die Option, mehrere kleine Pausen zu gewähren, kann im Gastgewerbe von großem Vorteil sein. Wenn gerade die Mitarbeiter knapp sind, aber die Rezeption immer besetzt sein muss, lässt sich so besser mit den vorhandenen Personalressourcen jonglieren.

Wie dürfen die Angestellten ihre Pause gestalten?

Den Angestellten steht es frei, ihre Pause nach ihren Wünschen zu gestalten. Sie müssen sie nicht zwingend im Pausenraum verbringen, sondern dürfen sie auch zum Spaziergehen oder zum Erledigen von Besorgungen verwenden. Sie dürfen das Hotel während dieser Zeit also verlassen, müssen allerdings dafür sorgen, dass sie rechtzeitig wieder vor Ort sind.

Was unterscheidet die Ruhepausen von der Ruhezeit?  

Bei den Ruhepausen handelt es sich um Arbeitsunterbrechungen, die dazu dienen sollen, dass sich die Mitarbeiter erholen können. Anschließend sollen sie erfrischt weiterarbeiten können. In § 5 des Arbeitszeitgesetzes wird aber auch auf die sogenannte Ruhezeit eingegangen. Damit ist der Zeitraum zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Arbeitsantritt am nächsten Tag gemeint. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. Eine davon trifft auch auf Gaststätten zu. Dort darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn innerhalb von vier Wochen ein Ausgleich erfolgt. Das bedeutet, dass die Ruhezeit an einem anderen Tag auf zwölf Stunden verlängert werden muss.  

Welche Ausnahmen gibt es?

Minderjährige Jugendliche, die in einem Hotelbetrieb beschäftigt sind, haben schon deutlich früher Anspruch auf eine Pause. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht eine 30-minütige Pause bei viereinhalb Stunden Arbeit und eine einstündige Pause nach sechs Stunden vor. Vor allem Auszubildende in Hotelbetrieben fallen häufig in diese Kategorie. Der Arbeitgeber sollte hier unbedingt auf die Sonderregelung achten und den Jugendlichen rechtzeitig ihre Pausen ermöglichen.

Gehört der Weg zum Pausenraum zur Arbeitszeit?

Tatsächlich wird das in Betrieben sehr unterschiedlich gehandhabt. Prinzipiell kann aber davon ausgegangen werden, dass der Weg zum Pausenraum zur Ruhepause zählt. Die Pause wird nämlich so definiert, dass der Arbeitnehmer von seiner Dienstverpflichtung freigestellt wird. Es darf angenommen werden, dass das bereits der Fall ist, wenn er sich auf den Weg in den Pausenraum macht.  

Dürfen die Angestellten auf Ihre Pausen verzichten?

Manche Angestellten wünschen sich, einfach durchzuarbeiten, sodass sie schneller fertig werden. Allerdings sollte der Arbeitgeber dieser Bitte auf keinen Fall nachgehen. Die gesetzlich vorgegebenen Ruhepausen müssen unbedingt eingehalten werden. Es obliegt dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass seine Angestellten das auch tun. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Geldstrafen. Durch diese strengen Regelungen soll die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.

Sind längere Ruhepausen erlaubt?

Wenn der Arbeitgeber es als notwendig erachtet, kann er auch längere Ruhepausen anordnen oder auf Bitten der Angestellten längere Pausen erlauben. Letzteres geht natürlich nur, wenn es in die Abläufe des Hotelbetriebs passt. Aufgrund des aktuell herrschenden Fachkräftemangels kann es für Arbeitgeber aber von Vorteil sein, sich bei solchen Themen flexibel zu zeigen und den Angestellten eine bessere Work-Life-Balance zu bieten. Modelle wie Remote-Work und Homeoffice funktionieren im Hotelgewerbe nur in ganz wenigen Jobs. Umso wichtiger ist es, bei anderen Themen auf die Mitarbeiter und ihre Wünsche einzugehen.

Welche Arbeitszeiten müssen in einem Hotel eingehalten werden?

Im Arbeitszeitgesetz werden nicht nur die Pausen-, sondern auch die Arbeitszeiten vorgegeben. Aus § 3 geht ganz klar hervor, dass die Angestellten täglich nicht mehr als acht Stunden arbeiten dürfen. Wenn gerade viel zu tun ist, darf die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Allerdings muss dann innerhalb von sechs Kalendermonaten ein Ausgleich erfolgen. Entweder können Überstunden abgebaut oder ausgezahlt werden.

Wie sieht es mit der Arbeit an Sonn- und Feiertagen aus?

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Für bestimmte Branchen gilt aber eine Ausnahme. Welche das sind, wird im Arbeitszeitgesetz in § 10 erläutert. Unter anderem zählen Gaststätten sowie andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung dazu. Damit sind also auch Hotels gemeint. Allerdings muss dafür gesorgt werden, dass die betroffenen Angestellten an mindestens 15 Sonntagen im Jahr nicht arbeiten müssen.

Wie viele Tage am Stück dürfen Angestellte im Hotel arbeiten?

Den meisten Angestellten ist es nicht gestattet, sonntags zu arbeiten, sodass Sie nach spätestens sechs Tagen automatisch einen Ruhetag haben. Im Hotelgewerbe sieht das aber anders aus. Um zu verhindern, dass Hotelangestellte und andere Arbeitnehmer, die zu den Ausnahmen zählen, unendlich viele Tage am Stück arbeiten, sieht der Gesetzgeber einen Ersatzruhetag vor. Dieser soll innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Daraus können sich 13 aufeinanderfolgende Arbeitstage ergeben. Tatsächlich sind aber nicht mehr als zwölf Tage gestattet. Das liegt daran, dass in diesem Fall das europäische Recht über dem deutschen steht und der EuGH bereits im Jahr 2017 festgestellt hat, dass ein Arbeitnehmer nicht an mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten darf. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden eingehalten werden.

Welche Regelungen gelten für Jugendliche?

Genau wie bei den Pausenregelungen gibt es auch bei der Arbeitszeit Ausnahmen für minderjährige Beschäftigte. Üblicherweise dürfen sie nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten. In Gaststätten sind aber auch Arbeitszeiten bis 22 Uhr möglich. Außerdem dürfen sie nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Anschließend fassen wir noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zu Arbeits- und Pausenzeiten im Hotelgewerbe zusammen:

  • Nach sechs Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gestattet werden. Bei einer Arbeitszeit von neun Stunden oder mehr sind es 45 Minuten. Dennoch muss nach sechs Stunden die erste Pause erfolgen.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Sie kann auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn sie innerhalb von vier Wochen ausgeglichen wird.
  • Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Pausen anzutreten. Der Arbeitgeber muss sich darum kümmern, dass das auch passiert.
  • Angestellte im Hotelgewerbe dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und zwölf Tage am Stück arbeiten. Wenn Überstunden gemacht werden, kann sich die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden erhöhen. Es muss aber ein Ausgleich erfolgen.
  • Im Hotelgewerbe ist Arbeit an Sonn- und Feiertagen gestattet. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben.

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