Aufgepasst – Gefeuert wegen Kleinigkeiten!

Immer öfter hört oder liest man in den Nachrichten von absurden Kündigungen. Seien sie wegen einer verzehrten Milchschnitte aus einem heruntergefallenen Karton oder wegen einer Frikadelle, die eigentlich für den Chef bestimmt war?

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nutzen dann viele Arbeitgeber jede noch so kleine Chance, langjährige Mitarbeiter loszuwerden. So suchen diese regelrecht nach Gründen für eine möglichst fristlose Kündigung.

Doch sind diese Kündigungen wegen Lappalien, über die normalerweise hinweggesehen würde, juristisch korrekt? Und worauf muss man als Arbeitnehmer achten? Wo lauert die Gefahr einer Kündigung direkt in die Arme zu laufen?

Die Rechtslage:

Auch, wenn sich die oben genannten Kündigungsgründe lächerlich anhören, ist die Rechtslage strikter, als man vermuten mag. Arbeitsrechtlich gesehen muss der Arbeitgeber als erstes seine Aufgaben erledigen, die vertraglich gegen den vereinbarten Lohn zu entrichten sind. Außerdem muss er das Unternehmen anerkennen und nicht dagegen vorgehen oder dem Arbeitgeber mit Absicht schaden. Unter einem solchen Schaden läuft auch der noch so kleine Diebstahl.

Der Arbeitnehmer kann jedoch vorerst ermahnt werden, also auf den Verstoß hingewiesen werden. Härter wäre eine Abmahnung, auf welche aber bei erstmaligen, nicht vorsätzlichen Verstößen zurückgegriffen wird. Die fristlose Kündigung, die in letzter Zeit bei Kleinigkeiten eingereicht wird, wird damit begründet, dass mit dem Verstoß das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört wurde.

Bei dem Frikadellen-Fall, in dem sich eine seit 34 Jahren angestellte Mitarbeiterin ein Frikadelle vom Konferenztisch nahm, muss man doch stark anzweifeln, dass das Vertrauensverhältnis gestört sein könnte. In einem weiteren Prozess klagte ein Vater gegen die fristlose Kündigung, nachdem er sein Handy am Arbeitsplatz kurz aufgeladen hatte. Der Schaden betrug hierbei knappe 2 Cent! In diesem Fall musste der Arbeitgeber die Kündigung wegen Geringfügigkeit zurückziehen.

Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Aber wo muss man als Arbeitnehmer aufpassen? Hier einige Beispiele für gerechtfertigte Kündigungen:

1) Privates Surfen am Arbeitsplatz:
Beschäftigte dürfen von ihren Vorgesetzten nicht komplett überwacht werden, aber stichprobenartig. Wenn bewiesen werden kann, dass der Mitarbeiter statt zu arbeiten stundenlang surft und dieses ausdrücklich verboten ist, ist eine fristlose Kündigung vollkommen regelkonform.

2) Private E-Mails:
Mit privaten E-Mails am Arbeitsplatz kann man eine Abmahnung oder sogar Kündigung riskieren, außer, die ist ausdrücklich erlaubt. In Unternehmen darf bei Verdacht auch überprüft werden, wann, wie viel und an wen der betroffene Kollege die Mails versendet hat.

3) Telefonieren mit dem Diensthandy:
Hat der Chef es ausdrücklich verboten, kann man bei übermäßigem Telefonieren mit dem Diensthandy fristlos gekündigt werden. Heute geht man aber zunächst von einem Einverständnis des Chefs aus, solange die Dienste nicht im Übermaße ausgenutzt werden.

4) Diebstahl:
Egal was oder von wem etwas entwendet wird: Diebstahl ist ein klarer Vertrauensbruch (siehe oben.). Jedoch muss man da immer differenzieren. War es zum Beispiel ein Behinderter, war dieser sichd es Unrechts wahrscheinlich nicht bewusst. Auch muss man immer die Schwere des Akts begutachten. Aber generell gilt: Jeder Arbeitgeber hat zunächst das Recht, eine Kündigung vorzubereiten. Man muss aber sagen, dass bei nichtigem “Diebstahl” eine Ermahnung zunächst genügt.

5) Handy am Arbeitsplatz aufladen:
Wenn der Arbeitgeber es nicht ausdrücklich erlaubt hat, dann kann es zur Kündigung kommen.

6) Private Briefe auf Firmenkosten verschicken:
Sobald dies regelmäßig und außer Wissen des Chefs geschieht, ist es Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

7) Krankgeschrieben, aber Urlaub machen

8) Kündigung wegen Krankheit:
Der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter kündigen, wenn dieser stark erkrankt und für längere Zeit ausfallen würde. Dies gilt besonders in sehr kleinen Betrieben, wo man auf jeden Mitarbeiter angewiesen ist.

9) Pornos bei der Arbeit

10) Verdacht auf Straftat:
Bei Festangestellten darf der Arbeitgeber schon allein des Verdachts wegen kündigen, solange er aussagefähige Hinweise liefern kann.

11) Beleidigungen oder gar tätliche Angriffe:
Eine Kündigung ist selbst dann rechtskräftig, wenn die Auseinandersetzung außerhalb des Betriebsgebäudes stattfand.

12) Weitergabe firmeninterner Informationen

13) Zu viel Alkohol auf Dienstreisen:
Wenn der Mitarbeiter durch zu viel Alkohol nicht mehr seinen Pflichten als Arbeitnehmer nachkommen kann, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.