Barrierefreies Web – Ihre To-dos bis 2025
In der heutigen digitalen Welt sind Websites für viele Menschen der erste Kontaktpunkt zu Unternehmen, Behörden und Organisationen. Doch nicht alle Nutzer können Webangebote auf die gleiche Weise nutzen. Deshalb ist das Thema Barrierefreiheit im Internet wichtiger denn je. Hier erfahren Sie, was eine barrierefreie Website ausmacht, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und warum sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich lohnt.
Was bedeutet eine barrierefreie Internetseite?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen nutzbar ist – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das Ziel: Digitale Teilhabe für alle.
Die EU-Richtlinie 2016/2102 schreibt vor, dass öffentliche Stellen ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Grundlage dieser Anforderungen sind die sogenannten vier Prinzipien der Barrierefreiheit:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Die vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit im Überblick
1. Wahrnehmbarkeit
Informationen und Inhalte müssen für alle Menschen wahrnehmbar sein – auch bei Seh- oder Hörbehinderung.
Dazu gehören:
- Alternativtexte für Bilder
- Ausreichende Kontraste (z. B. Schriftfarbe auf Hintergrund)
- Untertitel und Transkriptionen für Audio- und Videoinhalte
2. Bedienbarkeit
Die Website muss einfach bedienbar sein – auch ohne Maus oder Touchscreen.
Das heißt:
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein
- Die Seite muss mit Screenreadern kompatibel sein
- Navigation muss auch bei motorischen Einschränkungen möglich sein
3. Verständlichkeit
Inhalte sollen klar, einfach und logisch aufgebaut sein.
Wichtige Aspekte:
- Einfache und verständliche Sprache
- Klare Struktur und Navigation
- Vermeidung von überflüssigen Informationen
4. Robustheit
Barrierefreie Webseiten müssen mit möglichst vielen Technologien kompatibel sein – Browsern, Betriebssystemen, Screenreadern und weiteren Tools. Ziel ist eine zukunftssichere Gestaltung.
EN 301 549: Der europäische Standard
Die EN 301 549 ist die europäische Norm für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Sie basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Level AA, dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Wenn Sie diesen Standard erfüllen, ist Ihre Website rechtskonform und bietet gleichzeitig ein inklusives Nutzungserlebnis.
Warum ist Barrierefreiheit auch für Unternehmen wichtig?
Nicht nur öffentliche Stellen sind betroffen – auch private Unternehmen stehen in der Verantwortung.
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre B2C-Websites barrierefrei gestalten.
Vorteile einer barrierefreien Website:
- Größerer Kundenkreis: Menschen mit Behinderungen können Ihre Angebote besser nutzen
- Bessere Nutzererfahrung: Auch ohne Einschränkungen profitieren Nutzer von klaren Strukturen
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Seiten werden besser indexiert
- Rechtssicherheit: Sie vermeiden Abmahnungen und Bußgelder
Gesetzliche Vorgaben in Deutschland
Umsetzung der EU-Richtlinie:
- 2016: Verabschiedung der EU-Richtlinie 2016/2102
- Bis September 2018: Umsetzung in nationales Recht
- 25. Mai 2019: Inkrafttreten der neuen BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
- 23. September 2019: Neue Websites öffentlicher Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben
- 23. September 2020: Alle bestehenden Websites öffentlicher Stellen müssen diese Erklärung enthalten
- 23. Juni 2021: Auch mobile Apps öffentlicher Stellen sind verpflichtet
- 28. Juni 2025: Inkrafttreten des BFSG – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird verabschiedet, um die EU-Richtlinie gesetzlich umzusetzen.
Was ist eine B2C-Website und warum ist sie relevant?
Eine Business-to-Consumer (B2C)-Website richtet sich an Endverbraucher und verkauft Produkte oder Dienstleistungen direkt an diese.
Dazu zählen:
- Onlineshops (z. B. Amazon, Etsy)
- Supermärkte mit Onlinebestellung
- Restaurant-Websites mit Lieferservice
Wichtige Merkmale:
- E-Commerce-Funktionen: Warenkorb, Bezahlmethoden, Versandoptionen
- Emotionale Ansprache: Für mehr Kaufmotivation
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Um online gefunden zu werden
- Flexibilität & Datenanalyse: Inhalte lassen sich jederzeit anpassen, Daten helfen beim Optimieren
Ab dem 28. Juni 2025 sind viele dieser Seiten verpflichtet, barrierefrei zu sein.
Wer ist vom BFSG ausgenommen?
Nicht jede Website oder jedes Unternehmen fällt unter die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Ausnahmen gelten insbesondere für sogenannte Kleinstunternehmen, also Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder Jahresbilanz von unter 2 Millionen Euro. Auch interne Webanwendungen, die nicht öffentlich zugänglich sind – etwa firmeninterne Tools oder Portale für Mitarbeitende – unterliegen nicht den gleichen Anforderungen wie öffentlich erreichbare B2C-Websites. Ebenso können Webangebote, die ausschließlich für einen begrenzten Nutzerkreis bestimmt sind und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit dienen, unter bestimmten Bedingungen von den Regelungen ausgenommen sein. Dennoch lohnt sich Barrierefreiheit auch für kleine Unternehmen – aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit, Sichtbarkeit und Inklusion.
Fazit: Jetzt handeln – digitale Barrierefreiheit umsetzen
Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“, sondern eine Pflicht und Chance zugleich. Sie ermöglicht Teilhabe, schafft Vertrauen und erweitert den Kundenkreis. Zudem erfüllen Sie mit einer barrierefreien Website nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern stärken auch Ihre Marke langfristig.
👉 Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Prüfung und Optimierung Ihrer Website auf Barrierefreiheit – insbesondere, wenn Sie Produkte oder Services im B2C-Bereich anbieten.