Berufsunfall durch Trunkenheit- Wer haftet im Schadensfall?

Im Allgemeinen haftet bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden.

Wurde der Unfall jedoch absichtlich durch Arbeitgeber bzw. Arbeitskollege verursacht oder haben diese grob fahrlässig gehandelt, sind es diese, die für die Haftung aufkommen müssen.

Was passiert aber wenn Alkohol im Spiel ist?

Wer haftet dann für den entstandenen Schaden im beruflichen Rahmen? Und ist in diesem Fall überhaupt noch ein Versicherungsschutz vorhanden?

Kommt es z.B. während einer Betriebsfeier zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss des Verunglückten, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Denn: Der Unfall ist zwar während eines beruflichen Anlasses geschehen, wurde jedoch durch das fahrlässige Verhalten des Verunglückten aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums verursacht.

Das Gesetz schreibt in diesem Fall, wie auch bei allen Unfällen in Verbindung mit Alkohol, vor, dass der am Unfall Beteiligte, der unter Alkoholeinfluss stand, in jedem Falle für den Schaden aufkommen muss. Dies auch, wenn er eigentlich nicht der Schuldige des Unfalls war (z.B. “Rechts vor Links” –> Er hatte Vorfahrt; da er aber unter Alkoholeinfluss Auto gefahren ist, muss er dennoch für den Schaden aufkommen). Es verfällt also jeglicher Versicherungsschutz mit dem Konsum von Alkohol.

So hat die Witwe / der Witwer sogar im Todesfall bei Eigenverschulden des Verunglückten durch Alkoholkonsum keinerlei Ansprüche auf einen Hinterbliebenenrente.

Welche Ausnahmen gibt es bei Trunkenheit?

Ausnahme ist es jedoch, wenn der Betrunkene z.B. auf einer Betriebsfeier nachweislich so stark aufgefallen ist, dass Kollegen und Arbeitgeber ihn hätten schützen müssen, ihm am Fahren hätten hindern müssen o.ä.. In diesem Fall spricht man von unterlassener Hilfeleistung, was wiederum strafrechtliche Folgen hat.

Aber: Im Allgemeinen ist es immer zu unterlassen, unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teil zu nehmen. Neben Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis kann nämlich auch eine Gefängnisstrafe schnell die Folge sein. Und auch einen Unfallschaden aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen, kann schon in nicht allzu schlimmen Fällen zum Bankrott führen.