Betriebliche Altersvorsorge – bereits in der Firma die Zukunft sichern!

Besonders in Deutschland ist es heutzutage wichtig, sich frühzeitig um eine gute Altersvorsorge zu kümmern. Die immer sinkende Geburtenrate und das steigende Durchschnittsalter belasten die gesetzlichen Rentenkassen immer mehr und reichen schon heute nicht immer aus, um die Grundbedürfnisse vollständig abzudecken.

Es wird immer wichtiger, sich selbst um eine gesicherte Rentenvorsorge zu bemühen, denn die Rente wird immer weniger und ist in Zukunft nur als eine Ergänzung zur privaten Rente zu sehen.

Dabei steht es jedem offen, ob man seine Vorsorge aktiv angeht oder sich dabei beraten lässt. Auch eine betriebliche Altersvorsorge kann künftig “nur” als Ergänzung gesehen werden, da der Kostendruck auch für die Unternehmen immer weiter steigt.

Die richtige betriebliche Altersversicherung ( bAV ) wählen!

Es gibt in der Regel fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge: Die Direktversicherung, die Pensionskasse, die Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage.

1. Die Direktversicherung

ist ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Arbeitnehmers bei einem in Deutschland zugelassenem Versicherer abschließt. Das Bezugsrecht besitzen die Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge zu der Direktversicherung werden dem Arbeitnehmer vom lohnsteuerlichen Arbeitslohn abgezogen.

Vorteil:

  • Ansprüche richten sich direkt gegen Versicherungsträger ( Insolvensgeschützt )
  • Bis zu einem Betrag von 2.520 Euro ist der Beitrag steuerfrei und bis einschließlich 2008 frei von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Auf bis zu maximal vier Prozent der Sozialversicherungs-Beitragsmessungsgrenze keine Steuern
  • Einfache Übertragbarkeit auf den neuen Arbeitgeber
  • Einschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen sind möglich

Nachteil:

  • Leistungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahr ( offizieller Renteeintritt ) ausgezahlt werden
  • Beiträge zur Krankenversicherung von den Auszahlungen

 

2. Die Pensionskasse

ist eine nicht- staatliche Altersversicherungseinrichtung. Sie verwaltet die Beiträge des Arbeitnehmers und Arbeitgebers und zahlt die ersparte Summe später als Altersrente aus. Die meisten Unternehmen schließen über die Pensionskasse den Konsortialvertrag ab.

Vorteil:

  • Ansprüche richten sich direkt gegen Versicherungsträger
  • Bis zu einem Betrag von 2.520 Euro ist der Beitrag steuerfrei und bis einschließlich 2008 frei von Sozialversicherungsbeiträgen
  • in der Regel kein Bilanzausweis
  • geringes Finanzierungsrisiko für das Unternehmen
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Aufwendungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig

Nachteil:

  • Leistungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahr ( offizieller Renteeintritt ) ausgezahlt werden
  • eine Übernahme von Versorgungswerken
  • Mögliches Nachfinanzierungsrisiko bei schlechter wirtschaftlicher Lage der Pensionskassen

 

3. Die Pensionsfonds

ist eine Organisation vom Arbeitgeber. Diese finanzielle Unterstützung soll die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter sichern.

Vorteil:

  • Eventuelle Steuervorteile für das Unternehmen
  • höhere Ertragschancen
  • Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich direkt an den Pensionsfonds
  • Versicherung kann selbst weitergeführt werden bzw. zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden
  • Bis 2009 frei von Sozialversicherungsbeiträgen

Nachteil:

  • Leistungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahr ( offizieller Renteeintritt ) ausgezahlt werden
  • Im Falle einer Firmenpleite geht die Rente oft verloren.
  • Nur bis zu einem Betrag von 2.520 Euro ( 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei

 

4. Die Unterstützungskasse

ist ein selbstständiges Rechts- und Steuerunternehmen. Es kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung existieren. Diese rechtsfähige Altersversicherungseinrichtung gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch.

Vorteil:

  • Ansprüche richten sich direkt gegen Versicherungsträger
  • Steuerabgabenfreiheit gilt auch für Einzahlungen über vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
  • bilanzneutrale Lösung
  • Keine Sozialabgaben, wenn der Arbeitgeber die Beiträge finanziert.

Nachteil:

  • Arbeitgeber trägt das Versorgungsrisiko
  • Rechtlicher Anspruch auf Gehaltsumwandlung ist nicht erfüllt.
  • Arbeitgeber muss Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein bezahlen
  • Versicherung kann nicht selbst weiterführen bzw. zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden
  • Leistungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahr ( offizieller Renteeintritt ) ausgezahlt werden

 

5. Die Direktzusage

ist eine unmittelbare Versorgungszusage vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer zahlt später die Betriebsrente selber an den ehemaligen Arbeitnehmer aus und verzichtet damit auf externe Durchführungswege.

Vorteil:

  • Pensions-Rückstellungen verringern den zu versteuernden Gewinn
  • Pensions-Auszahlungen sind Betriebs-Ausgaben
  • Liquiditätsvorteil
  • Steuerabgabenfreiheit gilt auch für Einzahlungen über vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
  • Bis 2009 frei von Sozialversicherungsbeiträgen

Nachteil:

  • Im Falle einer Firmenpleite geht die Rente oft verloren
  • Leistungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahr ( offizieller Renteeintritt ) ausgezahlt werden
  • Rechtlicher Anspruch auf Gehaltsumwandlung ist nicht erfüllt
  • Arbeitgeber muss Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein bezahlen
  • Versicherung kann nicht selbst weiterführen bzw. zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden

Welche dieser Rentesicherungen gewählt wird, hängt individuell von dem Unternehmen, den Zukunftsplänen und der aktuellen Lebenssituation ab. Auch müssen die Risiken, die jede Versicherung mit sich bringt, abgewogen werden. Seit 2002 ist jede Firma dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu gewährleisten. Unabhängig von der Höhe des Gehalts hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Umwandlung von Gehaltsteilen in eine Betriebsrente.

Oft steht aber auch schon im Tarifvertrag der Unternehmen, welche betriebliche Altersvorsorge sie ihren Angestellten erbringen. Auch muss man unterscheiden, ob die Altersvorsorge arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert wird. Wird diese Leistung zusätzlich zum Gehalt des Mitarbeiters erbracht oder wird ein Teil des Gehalts “umgewandelt”. Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge wird allerdings voll besteuert. Trotzdem erreicht man mit der gestundeten Lohnsteuer einen erheblichen Zinseszinseffekt und es ist davon auszugehen, dass der Steuersatz im Alter niedriger sein wird.

Sonderfall Selbstständige:

Selbstständige haben die Möglichkeit, in gesetzliche Rentenkassen einzuzahlen, da eine betriebliche Altersversorgung oft nicht gegeben werden kann. Das Kapital ist dann bis zum Rentenbeginn unpfändbar. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe und dem Zeitraum der Beiträge ab. Die volle Rentenanwartschaft liegt bei 45 Jahre Arbeit bei 67 Prozent seiner Durchschnitteinkommens. Heutzutage wird dieses Maximum kaum erreicht aufgrund der immer längeren Ausbildungszeiten und der Tendenz zum vorzeitigen Ruhestand. Auch können Selbstständige im Ausland völlig legal ihre Rente sichern.