Brückentage – Urlaub gut planen und Tage sparen!

Wie in jedem Jahr steht dem Arbeitnehmer 24 Tage pro Jahr als Mindesturlaub gesetzlich zu. Zwar ist der Arbeitgeber letztendlich derjenige, der die Urlaubszeiten vorgibt und sogar – wenn nötig – einen Urlaubsantrag ablehnen kann. Doch in der Regel werden die Wünsche des Arbeitnehmers bezüglich Datums und der Dauer des Urlaubs berücksichtigt.

Schwierig wird dies, wenn der Großteil des Personals die Urlaubszeiten auf dieselben Daten legen möchten. Hier gilt das Sprichwort ” Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Wer sein Jahr bezüglich der Urlaubstage früh plant, kann durch eine geschickte Verteilung der Urlaubstage einen langen, erholsamem Urlaub genießen. Zudem schließt eine frühe Planung das Ablehnen des Urlaubsantrages durch den Arbeitgeber aufgrund personellen Engpass sowie die Häufung von Arbeitstagen am Ende eines Jahres.