Das Jugendarbeitsschutzgesetz – Faire Arbeitsbedingungen
Das Jugendarbeitsschutzgesetz – Faire Arbeitsbedingungen für Heranwachsende
In der „westlichen Welt“ ist es aufgrund verschiedener Gesetze kaum noch möglich, junge Arbeitnehmer einzustellen, die auf Feldern und in Fabriken für wenig Geld viele Stunden arbeiten. Dennoch ist der Begriff „Kinderarbeit“ immer noch in Ländern, wie beispielsweise in Mexiko, ein großes Thema. In Deutschland soll das Jungendarbeitsschutzgesetz dem vorbeugen und eine Ausbeutung von jungen Arbeitnehmern verhindern.
In vielen Teilen der Welt müssen Minderjährige früh die Schule abbrechen, um für ihre Familien auf dem Feld oder in Fabriken Geld zu verdienen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um faire und gut bezahlte Arbeitsbedingungen sondern vielmehr um eine Ausbeutung der Kinder und Jugendlichen. Diese hat nicht nur eine enorme psychische Belastung und einen Bildungsrückstand zur Folge sondern fördert aufgrund starker körperlicher Belastungen auch die Krankheiten und Gebrechen der Jugendlichen. Ein solches Szenario ist in Deutschland aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) undenkbar. Durch behördliche Kontrollen wird seit vielen Jahren die Kinderarbeit in Deutschland kontrolliert und eingeschränkt.
Erwachsende arbeiten in der Regel 40 Stunden innerhalb einer Woche. Unter bestimmten Auflagen, wie regelmäßigen Pausen, die in den Arbeitsalltag integriert werden müssen, können sogar mehr als 40 Stunden innerhalb einer Woche erreicht werden. Minderjährige Arbeitnehmer, also Kinder zwischen 15 und 18 Jahren, dürfen jedoch nicht länger arbeiten als es der Gesetzgeber erlaubt. Wird vom Arbeitgeber gegen diese Gesetze verstoßen, können Strafen von bis zu 15.000 Euro fällig werden. Weiterhin dürfen Jugendliche die Stundenzahl von 40 Arbeitsstunden innerhalb einer Woche auf keinen Fall überschreiten. Hierzu zählt eine maximale Tagesarbeitszeit von 8 Stunden. Lediglich, wenn am Vortag eine entsprechende Verkürzung stattgefunden hat, darf die Arbeitszeit um eine halbe Stunde verlängert werden.
Auch das Arbeiten am Wochenende ist Heranwachsende laut §16 JArbSchG in der Regel untersagt. Dennoch hat der Gesetzgeber auch hier einige Ausnahmen festgelegt. So dürfen Heranwachsende an Samstagen beispielsweise in Krankenanstalten oder Altenheimen arbeiten. Jugendlichen, die an Wochenendtagen beschäftigt werden, muss jedoch als Ausgleich ein Tag innerhalb der Woche freigestellt werden. So soll kontrolliert werden, dass die 5-Tage-Woche nicht überschritten werden kann.
Komplizierter wird es jedoch, wenn es sich um die Nachtarbeit handelt. Hier beeinflusst das Jugendarbeitsschutzgesetz beispielsweise die Gastronomie oder das Hotelgewerbe, in dem Schichtsysteme sowie Nachtarbeiten nicht ungewöhnlich sind. Der Gesetzgeber definiert hierbei verschiedene Altersgruppen. Demnach dürfen 15 Jährige lediglich zwischen 6.00 und 20.00 Uhr arbeiten. Ab dem 16. Lebensjahr wird das Gesetz etwas gelockert, so dass die Arbeitszeit bis 22 Uhr ausgeweitet werden kann. In mehrschichtigen Betrieben kann die Arbeitszeit auch bis 23 Uhr ausgeweitet werden. Betriebe, wie Bäckereien, dürfen Jugendliche auch schon ab 5.00 Uhr morgens einstellen. Wer über 17 Jahre alt ist, darf in einer Bäckerei sogar schon ab 4.00 Uhr mit der Arbeit beginnen.
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