Der Ausbildungsvertrag – Was sollte drin stehen?

Ein Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag der vor Beginn einer Ausbildung geschlossen wird.

Er wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer (wenn volljährig ? sonst gesetzliche Vertreter ) unterschrieben und gilt ab diesem Zeitpunkt verbindlich.

In ihm werden schriftlich sowohl die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und -nehmers festgeschrieben als auch allgemeine Arbeitsbedingungen geklärt. Diese können in jedem Unternehmen unterschiedlich ausfallen, wobei einige wesentliche Punkte in jedem Ausbildungsvertrag enthalten sein sollten.

Was für Punkte diese sind, was auf keinen Fall im Arbeitsvertrag geregelt werden sollte und welche Schritte nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages folgen, verraten wir Ihnen nun im Folgenden:

Was muss unbedingt in einem Arbeitsvertrag stehen? (Mindestvoraussetzungen):

  • Die Art und das Ziel der Berufsausbildung
  • Beginn und Länge der Ausbildung
  • Die exakte Anschrift des Ausbildungsunternehmens
  • Die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten
  • Die tägliche Regelarbeitszeit
  • Die Dauer der Probezeit
  • Die Höhe sowie die Art und Weise der Ausbildungsvergütung
  • Die Zusammensetzung des Gehaltes (Monatlicher Lohn, Urlaubsgeld etc.)
  • Urlaubszeitregelung
  • Verpflichtende außerbetrieblliche Ausbildungsmaßnahmen
  • Kündigungsfristen und Kündigungsvoraussetzungen
  • Zusätzliche Vorschriften (z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen),

 

Was darf auf keinen Fall im Arbeitsvertrag geregelt werden?

  • Einschränkende Vereinbarungen bezüglich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit in Anschluss an die Ausbildung (?z.B.: “Sie müssen für immer in diesem Unternehmen bleiben”)
  • Frühestens 6 Monate vor Ausbildungsende zu beschließen.
  • Entschädigungszahlungen für die Ausbildung.
  • Strafen für Zuwiderhandlung des Vertrages.
  • Regelungen über Schadensersatzansprüche.

 

Was folgt in Anschluss an die Vertragsunterzeichnung?

  • Der Auszubildende bzw. seine Eltern erhalten eine Kopie des Vertrages.
  • Der Vertrag muss an die dafür zuständige Institution geschickt werden (z.B. Industrie- und Handelskammer). ? Eintragung in dessen Verzeichnis über Berufsausbildungverhältnisse
  • Durch diese wird die Einhaltung der im Vertrag geregelten Vereinbarungen kontrolliert.

Abschließend noch einmal zur Erinnerung: Alle Vereinbarungen, die in einem Ausbildungsvertrag geregelt und unterzeichnet worden sind, sind sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu jeder Zeit verbindlich einzuhalten.