Der Zweitjob – Was gibt es zu beachten?

In krisengeschüttelten Zeiten müssen wir teilweise in den Sauren Apfel beißen. Selbst Gutverdiener wie Anwälte oder Banker müssen Nachts Kellnern. Doch was passiert dem Anwalt oder dem Banker wenn er übermüdet zur Arbeit kommt? Heutzutage wird viel auf Kurzarbeit gearbeitet. Das Geld reicht nicht und Zeit hat man ja.

Also muss ein Zweitjob her. Aber darf man das überhaupt? Darf ich das überhaupt? Kann ich meinen Job verlieren weil ich doppelt arbeite?

Und wie sieht es mit den Steuern aus ? Habe ich überhaupt einen echten Zuverdienst oder letzten Endes sogar noch weniger weil ich eine Steuerklasse hochrutsche?

Darf ich einen Zweitjob annehmen?

Sind sie etwa Angestellter im Öffentlichen Dienst oder verbeamtet so müssen sie auf jeden Fall ihr Nebenverdienst bei der Dienststelle anmelden. Ansonsten schauen sie zunächst in ihren Arbeitsvertrag, wenn dort nichts über einen Nebenjob steht müssen sie ihrem Chef dies auch nicht mitteilen. Ansonsten steht dort alles erklärt.

Sollte ihr Nebenjob sie allerdings so auslaugen das sie ihrem Hauptjob nicht mehr ordentlich ausführen können kann der Chef hart durchgreifen. Sie sogar entlassen. So viel zur 2. Frage.

Nebenjob hat einige Sonderregelungen

Auch dürfen sie nicht ihren Nebenjob während eines bezahlten Urlaubs zum Hauptverdienst machen und so doppelt verdienen, oder ihren Nebenjob weitermachen während sie bei ihrem Hauptjob krankgeschrieben sind. So etwas kann im Härtefall sogar als Betrug ausgelegt werden und vor dem Arbeitsgericht landen ! Verbietet ihr Arbeitnehmer allerdings ohne Grund und ohne Vertragliche Grundlage ihnen einen Nebenjob auszuüben sind sie im Recht und können ihren Zweitjob sogar einklagen.

Als Kurzarbeiter dürfen sie Nebenjobs annehmen. Allerdings kann ihnen der Zuverdienst wiederum vom Staatlichen Kurzarbeitsgeld abgezogen werden. Lohnt sich also nicht immer. Wiederrum wenn sie vor der Kurzarbeit schon einen Nebenjob hatten kann ihnen das nicht abgezogen werden.

Zur Steuer gilt zu beachten.

Wenn sie unter die 450 € Grenze fallen gibt es keine Steuern, also keine Probleme. Insofern währe es vielleicht auch Sinnvoll freiwillig darunter zu bleiben. Nehmen sie allerdings mehrere Minijobs nebenher an und dieses Einkommen überschreitet die 450€ – Marke so müssen sie auch hierfür Steuern zahlen. Bis 800 € Zuverdienst aber nur geringe. Allerdings wenn sie neben dem Hauptjob weitere Sozialversicherungsrelevante Jobs haben können sie eine Steuerklasse hoch rutschen. Hierbei lohnt es sich also auf jeden Fall, ein mal alles durchzurechnen. Vielleicht verdienen sie Netto ja sogar noch weniger. Ein Steuerberater kann hierbei Abhilfe Schaffen. Gerade wenn sie ohnehin schon nicht schlecht verdienen.