Die Arbeitszeit…Was zählt alles dazu und was nicht??

Das Thema Arbeitszeit ist ein sehr umstrittenes Thema und sorgt seit langem für reichlich Gesprächsstoff und viele offene Fragen: Wie genau definiert sich Arbeitszeit eigentlich? Gehören die Pausen zur Arbeitszeit hinzu und werden mir diese bezahlt? Wie lange darf ich täglich höchstens arbeiten und wo sind diese Regelungen festgeschrieben?

Antworten auf diese Fragen und weitere interessante Informationen erwarten Sie nun im Folgenden:

Zunächst einmal die gängige Definition des Begriffes Arbeitszeit:

Als Arbeitszeit bezeichnet man die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ausschließlich der Ruhepausen.

Was genau versteht man unter Ruhepausen? Werden mir diese bezahlt? Welche anderen Arbeitspausen gibt es?

Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeit während des Arbeitstages, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Ruhepause soll den Arbeitnehmern dazu dienen, eine Mahlzeit einzunehmen oder einfach ein kurzes Gespräch mit anderen Mitarbeitern zu führen. In der Regel zählt diese Art von Arbeitspause nicht zur Arbeitszeit dazu. Ausnahme ist der Bergbau unter Tage. Dort ist es noch üblich, die Ruhepausen als Arbeitszeit anzurechnen.

Die Ruhezeit ist im Gegensatz zur Ruhepause die arbeitsfreie Zeit zwischen den Arbeitstagen. Sie dient zur Ruhe und Erholung von der Arbeit. In der Regel beträgt die tägliche Mindestruhezeit 11 Stunden. Gewisse Abweichungen davon sind berufsbedingt (z.B. bei Krankenschwestern und Ärzten). Diese wird -natürlich- nicht bezahlt.

Die so genannte Erholungszeit wird unmittelbar nach einer Arbeit mit hoher Belastung gewährt und dient -wie das Wort schon sagt- zur Erholung. Diese zählt zur Arbeitszeit hinzu und wird bezahlt.

Wie ist die Situation speziell in Deutschland? Wo und wie wird die Arbeitszeit geregelt?

Die allgemeinen Bedingungen der Arbeitszeit und speziell die maximal erlaubte Arbeitszeit wird in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz sowie durch Tarifverträge, darauf basierende Arbeitsverträge oder Einzelvereinbarungen festgelegt. Bei Beamten gelten hingegen so genannte Arbeitszeitverordnungen. Besitzen Betriebe einen Betriebsrat, darf dieser über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie über die Pausen und die Arbeitszeitverteilung mitbestimmen. Die eigentliche Entscheidungsgewalt liegt jedoch -unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes- beim Arbeitgeber.

Vorgeschrieben ist im Arbeitszeitgesetz z.B., dass pro Arbeitstag 10 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden dürfen und in Anschluss an die Arbeit 11 Stunden Ruhezeit folgen müssen. Auch die Definition für die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben. Die wöchentlich erlaubte Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden.

Was wird außerdem als Arbeitszeit angerechnet und bei welchen Situationen wird es kritisch?

  • Ein kurzer Gang zur Toilette oder der Kauf eines Müsliriegels am Automaten um die Ecke gehört selbstverständlich zur Arbeitszeit (–> Persönlichkeitsrecht)
  • Die Zeit fürs Umkleiden oder Waschen vor bzw. nach Beginn/Beendigung der Arbeit gehört nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, das Umkleiden ist für Ihren Beruf zwingend erforderlich (z.B. Polizeiuniform, Arztkittel).
  • Auch die Dauer für An- und Abreise zur Arbeitsstelle wird nicht zur Arbeitszeit hinzu gezählt (Ausnahme: Außendienstmitarbeiter).
  • Arbeit- bzw. Dienstbereitschaft gehört zur Arbeitszeit und wird somit entlohnt.
  • Dienstreisen gehören nur noch unter gewissen Voraussetzungen zur Arbeitszeit (wenn der Arbeitnehmer selbst mit dem Auto fährt oder während der Reisezeit arbeitet)
  • “Sonderfall”: Das Thema Raucherpause ist sehr kritisch zu betrachten und wird von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gehandhabt. So ist es in immer mehr Firmen üblich, dass Raucher ausstempeln müssen, bevor sie Rauchen gehen. Diese sind somit dazu verpflichtet, die durch das Rauchen verloren gegangen Zeit nachzuholen. Kritik an dieser Maßnahme ist die folgende: Die Dauer der Raucherpause beträgt meist nicht mehr als 5 Minuten und ist somit keine (unbezahlte) Ruhepause. Dies ist der Fall, da laut Arbeitszeitgesetz eine Ruhepause mindestens 15 Minuten betragen muss.

 

Wie wird die Arbeitszeit erfasst?

Häufig wird die Dauer der Arbeit mithilfe einer Stempeluhr erfasst. Das Ein- bzw. Ausstempeln der Arbeitnehmer markiert dann den Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Vorhandensein einer Stempeluhr jedoch nicht. Hat ein Unternehmen keine elektronische Zeiterfassung, wird in der Regel das Erscheinen des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz als Beginn der Arbeitszeit interpretiert.