Die Narren sind los – auch an Karneval gelten Regeln!

Für die einen sind es gewöhnliche Arbeitstage, für die anderen hingegen herrscht vor allem am Rosenmontag und Faschingsdienstag der Ausnahmezustand. An diesen Höhepunkten der Karnevalszeit wird nämlich vor allem in südlichen Regionen Deutschlands selbst der Arbeitsplatz zur Festmeile. Doch Vorsicht! Auch an Fasching gelten Regeln.

Interessante Informationen und Dinge, die Sie vermeiden und beachten sollten, verraten wir Ihnen nun im Folgenden:

Zunächst einmal gilt, dass Weiberfastnacht, Rosenmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch, die jährlich auf den Monat Februar fallen, keine gesetzlichen Feiertage sind. Es kommt jedoch häufiger vor, dass Unternehmen -vor allem in den “Karnevalshochburgen”- diese Tage per Tarifvertrag zu Feiertagen erklären. Auch eine betriebsinterne Faschingsfeier wird häufiger durchgeführt.

Als so genannte Karnevalshochburgen gelten in Deutschland vor allem Städte in Rheinland und Rheinhessen, wie z.B. Köln, Düsseldorf, Mainz und Duisburg. Je weiter man jedoch in den Norden Deutschlands geht, desto untypischer wird Karneval als offizielles Fest. Aus diesem Grund sollte man gerade als gebürtiger Süddeutscher in anderen Regionen Deutschlands überaus vorsichtig mit Karnevalsspäßen umgehen, damit die lieb bzw. lustig gemeinten Aktionen ihr Ziel nicht verfehlen.

Hier einige Tipps, um in der Karnevalszeit am Arbeitsplatz nicht von einem Fettnäpfchen ins nächste zu treten:

  • Die “Tradition”, an Weiberfastnacht, anderen die Krawatte abzuschneiden, ist zwar weit verbreitet, stößt aber vor allem in Regionen, in denen Fasching eher unpopulär ist, auf wenig Gegenliebe. Erkundigen Sie sich daher lieber im Voraus über die Einstellung Ihrer Kollegen zum Thema Fasching und akzeptieren Sie, wenn jemand anderes weniger Spaß versteht als Sie selbst.
  • Fragen Sie außerdem vorher Ihren Vorgesetzten, ob Verkleidungen im Betrieb verboten, akzeptiert oder vielleicht sogar gefordert werden.
  • Erkundigen Sie sich auch über die Art und Weise des Kleidungsstils. Meist ist aber ein eher schlichtes Kostüm zu empfehlen. Weite Ausschnitte und zu kurze Klamotten sollten bei den Frauen vermieden werden. Am nächsten Tag wollen Sie ja wieder als kompetente Arbeitskollegin angesehen werden und nicht als Lustobjekt.
  • Halten Sie sich bei einer Faschingsbetriebsfeier wie auch bei anderen Betriebsfeiern (wie z.B. der Weihnachtsfeier) mit dem Alkohol zurück. Ihr gutes Gewissen am nächsten Tag wird Sie belohnen und Ihr Job Ihnen weiterhin sicher sein.
  • Beachten Sie die Hierarchien, egal wie ausgelassen die Stimmung auch ist.
  • Duzen Sie z.B. niemals Ihre Vorgesetzten (es sei denn, es wird Ihnen ausdrücklich angeboten)
  • Seien Sie nicht zu gesprächig. Lockere Gespräche mit dem Kollegen sind vollkommen in Ordnung und auch gewünscht. Doch intime Geheimnisse anderer Mitarbeiter o.ä. sollten Sie trotzdem für sich behalten.
  • Feiern Sie auch mit, wenn sie ein “Faschingsmuffel” sind. Es wirkt unhöflich, die ganze Zeit schlecht gelaunt in der Ecke zu sitzen.
  • Im Notfall nehmen Sie sich jedoch lieber Urlaub, anstatt den Mitarbeitern und Vorgesetzten die Stimmung zu vermiesen.

Halten Sie sich an diese Tipps, werden Sie mit Sicherheit am Morgen nach der Faschingsfeier ohne fiese Kommentare und dem erneuten Wunsch nach einer Maske zur Arbeit gehen können. Im Allgemeinen ist es außerdem immer das Sinnvollste bei Unsicherheiten bezüglich der Karnevalsfeier, die Mitarbeiter oder direkt den Vorgesetzten zu fragen und somit unangenehmen Situationen aus dem Weg zu gehen.

Zum Abschluss noch ein Crash-Kurs zum Thema Karneval:

Weiberfastnacht: Durch die Weiberfastnacht, die am Donnerstag vor dem Rosenmontag stattfindet, wird der bis Aschermittwoch andauernde Straßenkarneval eröffnet. Die Frauen erstürmen das Rathaus und den Männern wird die Krawatte abgeschnitten.

Rosenmontag: Höhepunkt der Karnevalszeit, der mit dem Rosenmontagszug begangen wird.

Faschingsdienstag: Letzter Tag der “närrischen” Tage und der letzte Tag vor Beginn der Fastenzeit.

Aschermittwoch: Beginn des 40-tägigen Fastens zur Erinnerung an Jesus Christus. Dieser verbrachte 40 Tage fastend und betend in der Wüste.