Elterngeld – finanzielle Unterstützung für zukünftige Familien

Elterngeld – finanzielle Unterstützung für zukünftige Familien

Das Elterngeld ist eine vom Staat finanzielle Unterstützung zur Sicherung der Lebensgrundlage für Familien mit kleinen Kindern.

Das als Entgeldersatzleistung ausgestattete Elterngeld geht über die Zeit des Mutterschutzes hinaus und kann je nach Land maximal 14 Monate lang bezogen werden.

Allgemeines zum Elterngeld

Seit dem 1. Januar 2007 ersetzt das Elterngeld den geborenen Kindern das Erziehungsgeld. Alle Kindern, die nach 2007 geboren wurden erhalten unmittelbar nach der Geburt für 12 bis 14 Monate Elterngeld. Auch besteht die Möglichkeit, die Auszahlung des Elterngeldes auf 24 bzw. 28 Monate zu strecken. In diesem Fall wird die Gesamtsumme des in der Elternzeit erzielten Elterngeldes einfach auf die entsprechende Monatszahl verteilt. Dabei ist es unerheblich, ob die Elternteile zu diesem Zeitpunkt berufstätig, selbstständig oder arbeitslos sind.

Die Regierung plant ca 4 Milliarden Euro alljährlich dafür ein, das ehemalige Erziehungsgeld kostete nur 2,9 Milliarden. Motivation der Einführung im Kontext mit der Nachhaltigen Familienpolitik entwickelte die Bundesregierung verschiedene Ziele, die sie mit dem Elterngeld erreichen wollen. Ermöglicht werden sollte eine Ausscheidung aus seinem Beruf für ein Jahr ohne finanzielle Nachteile. Das Elterngeld soll nicht nur den Vätern eine Chance bieten, sich auch einmal um die kleinen Kindern kümmern zu können, sondern versucht vor allem, die geringe Kinderzahl von Akademikern und Akademikerinnen entgegen zu wirken.

Elterngeldhöhe

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich nach dem vorangegangenen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils, genauer: Es beläuft sich auf 67% des Nettogehalts. Das Mindestentgeld beträgt 300 Euro, das Maximalentgeld 1800 Euro pro Monat ( Vorausgesetzt, der betreffende Elternteil arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche). Ist der betreuende Elternteil mit einer Teilzeitarbeit beschäftigt, muss dies umgehend der Elterngeldstelle gemeldet werden. Dieses (neue) Einkommen wird dann dort neu berechnet: Der Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach dem Entbinden. Am Anfang erhalten viele Familien weniger Elterngeld als gedacht, da sich das Mutterschaftsgeld in den ersten zwei Monaten mit dem Elterngeld verrechnet. Auf Antrag wird das Elterngeld jedoch auch anteilig ausgezahlt.

Beim Elterngeld sind auch Partnermonate möglich. Hierbei werden beide Elternteile gleichermaßen unterstützt. Bis maximal 14 Monate kann dieser Beitrag genutzt werden, wobei sich die Partner die Monatsbeiträge des Elterngeldes bis auf zwei Monate frei untereinander aufteilen können. Auch kann können beide Elternteile gleichzeitig das Elterngeld beziehen, wobei sich dann die Zahl der Monate hin entsprechend reduziert. Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten.

Bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des nächsten Kindes wird die vorherigen Zeiten mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld außer Acht gelassen. Das danach zustehende Elterngeld wird dann aber um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro erhöht. Altersgrenzen für den Anspruch auf den Geschwisterbonus sind: bei zwei Kindern, bis das älteste Geschwisterkind drei Jahre alt ist; bei mehr Kindern genügt es, wenn mindestens zwei Kindern noch nicht sechs Jahre alt sind; bei einem behinderten Geschwisterkind, bis es 14 Jahre alt ist ( Es wird nicht zwischen erblich verwandten und adoptierten Kindern unterschieden).

Bei Mehrlingsgeburten stehen den Eltern für jedes weitere Kind 300 Euro pro Monat Zuschlag zur Verfügung. Das Elterngeld wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Das Elterngeld wird lediglich bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen gezählt.

Elterngeldantrag

Für die Antragstellung auf Elterngeld sind die von der jeweiligen Landesregierung beauftragten Ämter verantwortlich. Der Antrag sollte zeitnah der Geburt gestellt werden, denn das Elterngeld wird nur für drei Monate rückwirkend gezahlt. Im Antrag muss angegeben werden, welches Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld beziehen möchte ( Eine Änderung ist nur in speziellen Härtefällen möglich!). Für einen Antrag ist die Geburtsurkunde, den Verdienstnachweis über die 12 Monate vor der Geburt und gegebenenfalls auch die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und des Arbeitgebers notwendig.

Weitere Informationen

Da die Berechnung des Elterngeldes durch etliche Sonderregelungen für Spezialfälle, Spielräume durch das Gesetz für den Sacharbeiter usw. nicht ganz einfach ist, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich persönlich beraten zu lassen. Informationen bekommen Sie hier:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de,
Fax: 030/18-5 55-44 00, Servicetelefon: 01 80-1 90 70 50 (Festnetz: 3,9 Cent/Minute).