Gesundheitstests beim Vorstellungsgespräch – Ist das legal?

Gesundheitstests beim Vorstellungsgespräch – Ist das legal?

“Ihr Name ist also Müller. Gut, Herr Müller, wie benötigen als erstes eine Blutprobe von Ihnen. Denn wir können Sie nicht einstellen, wenn Ihr Blut einen erhöhten Cholesterinwert aufweist.”

So wird natürlich kein Vorstellungsgespräch beginnen, aber immer mehr Unternehmen führen vor Einstellung neuer Mitarbeiter Gesundheitstests durch. Es werden Blut- und Urinproben entnommen und auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko wie etwa Diabetes oder Allergien untersucht.

Doch ist so etwas legal? Und was passiert, wenn man als Bewerber im Vorstellungsgespräch dazu nein sagt?

Was ist in Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen verboten?

Wenn der Arbeitgeber keine Notwendigkeit des Tests, anders bei Ärzten oder Piloten, vorweisen kann, dann ist ein solcher illegal. Und das auch, wenn der potenzielle Mitarbeiter sein Einverständnis gibt. Für einen normalen Bürojob z.B. benötigt der Arbeitgeber, und sei sein Unternehmen noch so groß und weltweit tätig, auf keinen Fall eine Blutprobe. Es muss einen triftigen Grund für bestimmte Gesundheitscheck geben (siehe unten).

Des Weiteren ist solch ein Test glatte Erpressung. Die meisten Bewerber sind wahrscheinlich auf diesen Job angewiesen und werden immer zustimmen, da sie sonst Gefahr laufen, abgelehnt zu werden, was natürlich mangels fehlender Begründung für den Test nicht der Fall sein darf. Sind die Tests unzulässig, das heißt, dass es keinen triftigen Grund für den Test im Interesse des Arbeitgebers gibt, dann nützt auch die Einwilligung des Getesteten nichts. Solch ein Test ist illegal.

Rechtsverletzend ist auch die Ausweitung der Tests über das erlaubte Maß hinaus. Hinter dem Rücken der Bewerber können Gesundheitstests bis hin zur Genanalyse und der Prüfung von Verwandtschaftsverhältnissen ausgeweitet werden. Oder er gibt dem Arbeitgeber andere persönliche Informationen wie die einer Schwangerschaft. An dieser Stelle unterliegt der testende Arzt der Schweigepflicht. Er darf die medizinischen Daten nicht einfach so an den Arbeitgeber weitergeben, sondern benötigt das Einverständnis des Getesteten. Die Bewerber dürfen von den Ärzten verlangen, bei einer zulässigen Blutprobe nur bestimmte Werte zu überprüfen.

Was ist in Bezug auf Einstellungen erlaubt?

Es gibt auch Ausnahmen. Wenn seine Krankheit einen Arbeitnehmer davon abhalten könnte, seine vertraglich festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen, dann muss der Arbeitgeber vor Vertragsschluss darüber informiert werden. Ein Bewerber für eine Baustellenarbeit hatte z.B. eine Knieverletzung oder Bandscheibenvorfall: Das muss der zukünftige Chef erfahren. In diesem Fall ist es ihm erlaubt, den Bewerber nach derartigen Erkrankungen zu fragen, bzw. die Aufgabe des Bauarbeiters, ihn darauf hinzuweisen.

Auch Bewerber mit ansteckenden Krankheiten, die auf die Kollegen übertragen werden könnten, müssen den Arbeitgeber darüber informieren. Ärzte und Krankenschwestern dürfen und müssen getestet werden. Ebenso Pflegepersonal dürfen mit deren Einverständnis Blutproben vor Einstellung entnommen werden. Piloten müssen sich einem Sehtest und eventuell einem Herzfunktionstest unterziehen, da diese Organe in der Luft immer funktionstüchtig sein müssen. Auch alle Menschen. die im Beruf täglich mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Von einem Apotheker darf ein Drogentest verlangt werden, da er tagtäglich mit Medikamenten zu tun hat.

In Risikoberufen wie der Arbeit in einem Atomkraftwerk sollten sich Arbeitnehmer einem Gesundheitscheck unterziehen. Wenn jemand in diesem Beruf erkrankt und Schadenersatz einklagen will, muss diesem nachgewiesen werden können, dass er vor Arbeitsaufnahme völlig gesund war.

Darf der Bewerber lügen?

Im Bewerbungsgespräch gibt es viele Tabufragen wie etwa die Frage nach einem Kinderwunsch, der Religion, der sexuellen Orientierung oder Gefängnisaufenthalten. Auch gesundheitliche Fragen, die für den Job keine Rolle spielen, sind unzulässig. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer flunkern. Und das am besten mit Überzeugung! Den Arbeitgeber geht es wohl nichts an, ob man homosexuell, schwanger oder Anhänger der CDU ist. Selbst dann, wenn der kleine Schwindel auffliegt, darf der Arbeitgeber den Vertrag nicht anfechten. Krankheiten wie etwa Heuschnupfen bei der Bewerbung für einen Bürojob dürfen vernachlässigt werden. Für die erfolgreiche Ausführung des Jobs relevante Krankheiten jedoch muss der Arbeitnehmer dem Chef mitteilen.

Fazit:
In den meisten Fällen hat der Jobsuchende gar keine Chance, den Test abzulehnen, weil er sonst gleich aus dem Rennen fliegen könnte. Wie oben erwähnt, stellen die meisten Tests eine regelrechte Erpressung dar. Fakt ist, dass medizinische Daten keinen Einfluss auf die Bewerbung haben dürfen, außer es handelt sich um eine spezielle Berufsgruppe wie die der Ärzte.

Arbeitgeber dürfen Gesundheitstests nur dann verlangen, wenn sichergestellt sein muss, dass der Arbeitgeber für den Job geeignet ist und weder er noch seine Kollegen durch seine Krankheit geschädigt werden könnten.