Mindestlohn – für wen gilt er ?

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Gesetzliche Mindestlohn 

4 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland profitieren mit der Einführung von den Gesetzlichen Mindestlohn. Er ist zum 1. Januar 2015 als Lohnuntergrenze in kraft getreten aktuell in Höhe von 8,84€ brutto pro Stunde (stand 2018)

Kein Mindestlohn für Ehrenamt im Minijob

Für Ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden, gilt die Mindestlohnregelung nicht.

Für wen gilt der Mindestlohn ?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmern über 18 Jahren in allen Branchen. Nur wenn tariflichen Vereinbarung getroffen worden sind, die unterhalb von 8,50 € lagen konnten sie bis zum 31. Dezember 2016 bestehen.

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen ?

Es gilt für alle Personen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, auch für Langzeitarbeitslose gelten die ersten 6 Monate kein Anspruch auf den Mindestlohn. Damit soll das anstellen von Langzeitarbeitslosen interessanter gemacht werden. Für Ehrenamtliche und Praktikanten in der Ausbildung gilt der Mindestlohn ebenfalls nicht .

Schafft der Mindestlohn Arbeitsplätze oder vernichtet er sie sogar?

Die Meinungen über mögliche Antworten gehen weit auseinander. Hier sind für Sie die Hauptargumente für und gegen die Einführung:

Pro Mindestlohn

  • Der Mindestlohn ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, denn der Mensch sollte von seiner Arbeit leben können.
  • Die überwiegende Mehrheit der EU-Länder garantieren bereits Mindestlöhne und haben damit positive Erfahrungen gemacht.
  • Die Situation der mittelständischen Unternehmen würde sich bessern. Viele Betriebe mussten schon aufgeben, da sie mit ihrem Konkurrenten als Billiganbieter nicht mithalten konnten. Die Besserung würde langfristig zu einem Absinken der Arbeitslosenzahlen führen.
  • Dem Druck den die mittelständischen Unternehmen ausgesetzt sind, überträgt sich auch auf die Mitarbeiter. Die Einführung eines Mindestlohnes würde ein wichtiges Signal setzten, den Mitarbeitern wird der Druck genommen, sie sind wieder bereit, mehr Geld auszugeben.
  • Mitarbeiter, die von der Einführung des Mindestlohnes profitieren, arbeiten motivierter und damit effizienter.
  • Schutz vor Armutslöhnen.
  • Die Gleichberechtigung der Frau würde vorangetrieben werden, da das Lohngefälle zwischen Mann und Frau noch sehr deutlich ist.

 

Contra Mindestlohn

  • Ein zu hoher Mindestlohn lässt die Arbeitskosten weiter ansteigen, was wiederum einen Arbeitskräftaabbau zur Folge hat.
  • Heimische Unternehmen wandern massenhaft ab, da die Arbeiterkosten in anderen EU-Ländern deutlich attraktiver werden.
  • Wichtiger ist erst einmal eine Regelung für eine Annäherungen der derzeitig deutlichen Lohnunterschiede in Ost- und Westeuropa.
  • Der Mindestlohn knüpft nur bei der Bedürftigkeit der Arbeitnehmer an, nicht aber bei der Bedürftigkeit des Haushaltes. So finden Haushalte von Alleinverdiener mit Kindern keine Berücksichtigung.
  • Der Mindestlohn trägt nur sehr begrenzt zur Armutsbekämpfung bei.
  • Die Lohnkosten der unteren Einkommensschicht übersteigt heutige schon oft die Produktivität der Arbeitskräfte.
  • Der Mindestlohn wird nur für diejenige interessant, denen eine Weiterbeschäftigung mit Beibehaltung gleicher Stundenzahl garantiert wird. Übersteigen die Lohnkosten wie oben genannt jedoch die Produktivität, wird die Produktion eher ins Ausland verlagert oder der Arbeitsplatz wird, wenn möglich, dauerhaft abgebaut. So hat der Mindestlohn die Chancen auf einen Arbeitsplatz sogar verschlechtert als verbessert.
  • Durch das soziale Transfersystem ( ALG II) existiert bereits quasi ein Mindestlohn, da die große Mehrheit der Arbeitslosen nur dann arbeiten werden, wenn sich das Entgelt deutlich vom Arbeitslosengeld abhebt.