Offizielles Rauchverbot – Nichtraucher atmen auf

Das Rauchen von Zigaretten zählt heutzutage nicht mehr als Prestige. Längst wird dies eher als störend empfunden. Besonders seit den weltweiten Aufklärungskampagnen aufgrund den schädigenden Inhaltsstoffe von Zigaretten für Raucher sowie Passivraucher sind zahlreiche Gesetze, die sich mit diesem Thema auseinandersetzten, in Kraft getreten bzw. in die Diskussion geraten.

Ab 2009 wird das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sowie in Kindergärten, Schulen, auf Schulhöfen und an Arbeitsplätzen verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Das Rauchen in Privaträumen ist generell weiterhin gestattet.

Rauchen in Gaststätten

Früher haben Gaststätten versucht den Nichtrauchern entgegenzukommen, indem sie Bereiche des Restaurants als Nichtraucherbereiche kennzeichneten. Doch das war wenig effektiv, denn der Rauch verbreitet sich im gesamten Raum. Diese gutgemeinte Trennung von Rauchern und Nichtrauchern schützte die Nichtraucher jedoch nicht vor der Belästigung und der gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Nun ist das Rauchen in so genannten Speisegaststätten ( Gaststätten, die an Ort und Stelle zubereitete Speisen verabreichen ) verboten. Gestattet ist das Rauchen nur noch in abgetrennten, deutlich gekennzeichneten Räumen, welche einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nehmen. Wenige Einzelfälle erlauben das Rauchen in der gesamten Gaststätte. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gaststätte nur einer geschlossenen Gesellschaft zur Verfügung steht.

In Schankwirtschaften ( Kneipe, Bar ), welche ausschließlich Getränke herausgeben, ist das Rauchen ebenfalls verboten. In gesonderten Fällen heben bestimmten Bundesländer jedoch das Rauchverbot auf, so zum Beispiel in Berlin und Baden-Würtenberg: wenn es sich um eine “Eckkneipe” ( eine maximale Fläche von 75 m² ) handelt, darf dort geraucht werden.. Doch die Gesetze sind bisher noch zu unklar definiert, immer mehr Kneipen gehen durch die fehlenden Raucher pleite. Viele Kneipen klagen vor Gericht Sonderrechte ein, sodass das Land immer mehr Betrieben das Rauchen erlaubt.

Rauchen am Arbeitsplatz

Früher waren die nicht rauchenden Arbeitskräfte dem Rauchdunst gnadenlos ausgeliefert. Das Rauchen war lediglich in den Kantinen und in den Pausenräumen untersagt. Heutzutage haben die Nichtraucher durch das Nichtraucherschutzgesetz das Recht, vor dem schädlichen Zigarettenqualm geschützt zu werden. Das Gesetz bietet dem Arbeitgeber jedoch gewisse Freiräume, diese Regelung nach selbst ausgewählte organisatorische und technische Maßnahmen bzw. einem kompletten Rauchverbot umzusetzen. Falls geregelte Maßnahmen die Nichtraucher nicht genügend schützen, haben die Raucher das Nachsehen und es muss ein komplettes Rauchverbot verhängt werden.