Per Umschulung zum Traumjob- aber wie?

Unter einer Umschulung versteht man eine berufsbildende Maßnahme für Personen, die ihren bisherigen Beruf aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Auch für Personen, die noch keinen Ausbildungsberuf haben, jedoch die nötige Berufserfahrung vorweisen können, ist diese Ausbildungsmaßnahme vorgesehen.

Mithilfe einer Umschulung erlernen diese dann einen (anderen als den bisherigen) Ausbildungsberuf, der staatlich anerkannt ist und stark vom ursprünglichen Berufszweig abweichen kann. Alle diese Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Arbeitsamt gefördert und dauern in der Regel 9 Monate bis 2 Jahre.

Welche Gründe für eine Umschulung sprechen, wer diese finanziert und welche Formen der Umschulungen es gibt, verraten wir Ihnen nun im Folgenden:

Welche Gründe sprechen für eine Umschulung?

Es können z.B. gesundheitliche oder auch arbeitsmarktspezifische Gründe dafür sprechen, dass Personen in ihrem alten Beruf keine Zukunftschancen haben und somit von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Aber auch andere Gründe können für eine Umschulung sprechen. So z.B. diese:

  • Eine längere Auszeit z.B. aufgrund einer Erziehungspause könnte den Wiedereinstieg in den alten Beruf verhindern.
  • Aufgrund anhaltender Unzufriedenheit im alten Beruf soll nun eine neue Richtung eingeschlagen werden.
  • Geringe Einstellungsmöglichkeiten im alten Beruf können auch durch Fortbildungen nicht ausgeglichen werden.

 

Doch so eine Umschulung ist teuer! Wer finanziert das Ganze?

In der Regel, das heißt wenn gesundheitliche Gründe vorzuweisen sind oder der Arbeitnehmer stark von der Arbeitslosigkeit bedroht ist und somit dringend eine Umschulung benötigt, wird die Umschulung von der öffentlichen Hand finanziert. So sind es zumeist Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit, die den größten Teil der Kosten mit dem so genannten Bildungsgutschein finanzieren. Möchte jedoch eine Person ausschließlich aus persönlichen Gründen an einer Umschulung teilnehmen, muss diese die Kosten dafür gewöhnlich selbst tragen.

Der Hauptgrund dafür, dass Jobcenter und die BA in den anderen Fällen die Kosten übernehmen, ist, dass die Kosten für Umschulungen im Vergleich zu den staatlichen Unterhaltskosten für einen Langzeitarbeitslosen um einiges niedriger sind.

Zwischen welchen Formen der Umschulung kann man sich entscheiden?

Man unterscheidet hauptsächlich zwischen drei verschiedenen Formen der Umschulung:

1. Bei einer betrieblichen Umschulung wird die Ausbildung in einem Betrieb und der Unterricht in einer Berufsschule absolviert (Duales System). Der Schulbesuch ist dabei nicht verpflichtend. Die Unterhaltskosten der Arbeitnehmer können entweder durch eine Vergütung oder durch die Unterstützung von der Agentur für Arbeit/des Jobcenters etc. finanziert werden. Zusätzliche Kosten für die Schulausbildung o.ä. treten nicht auf.

2. Bei einer schulischen Umschulung wird die Ausbildung an Berufsfachschulen absolviert, wobei regelmäßig Praktika durchgeführt werden. Da es von der Schule keine Vergütung gibt und zusätzlich meistens Schulgeld gefordert wird, kommen einige Kosten auf einen zu. Die Agenturen für Arbeit/ Jobcenter etc. übernehmen aber auch meist hierbei den Großteil der Kosten.

3. Erhält man eine überbetriebliche Umschulung, wird die Funktion des Ausbildungsbetriebes von einem Bildungsträger übernommen und der Beruf in Übungsfirmen erlernt. Es werden ebenfalls Praktika in Betrieben durchgeführt. Die Kosten werden hierbei auch zumeist von Jobcentern/ der Agentur für Arbeit o.ä. übernommen.

Wie und wo kann ich mich über Umschulungen informieren?

Möchten Sie sich informieren, wo es solche geförderten Maßnahmen in Ihrer Umgebung gibt, erkundigen Sie sich z.B.

  • bei der Datenbank “Kursnet” von der Bundesagentur für Arbeit.
  • bei regionalen Weiterbildungsdatenbanken
  • in verschiedenen Wochenzeitungen
  • in Berufsförderungswerken (BFW)
  • in regionalen Jobcentern bzw. beim Arbeitsamt