Probezeit – Ihre Feuertaufe

Nach zahlreichen Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen haben Sie es endlich geschafft: Eine Arbeitsstelle ist gefunden. Doch nun beginnt ein neuer Abschnitt, der viel Mut, Durchhaltevermögen, Souveränität und Fleiß erfordert: Die Probezeit.

Was macht sie aus, was sollten Sie vermeiden und auf was gilt es zu achten?

Wo für ist die Probezeit gedacht?

Im Allgemeinen ist die Probezeit dafür vorgesehen, dass sich sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer unter sich kennen lernen.

Für den Arbeitgeber ist es sozusagen eine Qualitätsprüfung des Arbeitnehmers nach dem überzeugenden Bewerbungsgespräch. Es wird besonders darauf geachtet, wie sich der Arbeitnehmer in das Unternehmen und die Unternehmensstruktur einfindet, wie er sich im Umgang mit den Kollegen verhält und ob er die Kompetenzen aufweist, die gewünscht sind.

Der Arbeitnehmer profitiert in dem Sinne von der Probezeit, dass er in dieser für sich feststellen kann, ob ihm der Job gefällt, ob er sich im Betrieb wohl fühlt und ob ihm der Umgang mit den Kollegen zusagt.

Besonderheiten der Probezeit sind folgende:

Die Probezeit ist die erste, sehr unsichere Arbeitsphase, in der es jederzeit möglich ist, kurzfristig gekündigt zu werden. Dies ist der Fall, da der Kündigungsschutz frühestens nach einem sechsmonatigen Arbeitsverhältnis vorgesehen ist. Vorher besteht lediglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, teilweise auch nur von 2 Wochen (im Tarifvertrag festgelegt). Aber auch für den Arbeitnehmer ist es jederzeit möglich, freiwillig die Probezeit ohne jegliche Angabe von Gründen zu beenden.

Der Urlaub ist in dieser Testphase, die üblicherweise 3 bis 6 Monate andauert, meist nicht vorgesehen und sollte auch nicht vom Arbeitnehmer gefordert werden, da dies einen schlechten Eindruck hinterlässt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf das vereinbarte Einkommen besteht aber auch schon in der Probezeit.

Aufgrund der großen Bedeutung dieser Arbeitsphase, sollte ihr besondere Beachtung geschenkt und wesentliche Tipps beachtet werden:

Unterlassen Sie folgendes:

  • Das Duzen von Vorgesetzen oder Mitarbeitern ohne vorheriges Angebot
  • Überhebliches, übertrieben imponierendes Verhalten
  • Ablehnende und abwehrende Gesten
  • Übereiltes Anschließen an Cliquen und zu schneller Austausch von privaten Themen
  • Lästern über Kollegen und Vorgesetzte
  • Zu starkes Beherzigen von negativer Kritik (Gewisses Maß einhalten)
  • Das Ablehnen von Hilfe
  • Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit

Unbedingt beachten sollten Sie, dass

  • Hierarchien und Zuständigkeiten im Betrieb geklärt und eingehalten werden.
  • Sie Kritik annehmen und versuchen, diese möglichst schnell und korrekt umzusetzen.
  • Sie sich höflich und freundlich bei ihren Kollegen vorstellen (der erste Eindruck zählt).
  • Sie nachfragen, wenn etwas unklar ist. Die Kollegen werden sich geschmeichelt fühlen und gerne helfen.
  • Sie zunächst eher unauffällig bleiben, sich ihre eigene Meinung bilden und sich langsam einfinden.
  • Sie sich die Namen ihrer Kollegen und Vorgesetzten gut einprägen.
  • Sie zusammen mit den Kollegen essen und sich bei gemeinsamen Aktivitäten nicht ausschließen.
  • Sie kollegial sind und anderen auch mal gerne behilflich sind.
  • Sie zu Fehlern stehen und sich dafür entschuldigen
  • Sie wenn es angebracht ist, ihr Wissen und ihre Kompetenz darbieten.

 

Das Verhältnis zum Vorgesetzten

Aber nicht nur das gute Verhältnis zu ihren Kollegen spielt eine große Rolle, sondern natürlich auch die Beziehung zum Vorgesetzen, denn dieser beurteilt letztendlich ihre Leistungen im Verlaufe der Probezeit und entscheidet somit über ihre spätere Zukunft im Unternehmen.

Um ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten aufzubauen, sollten Sie folgendes beherzigen:

  • Suchen Sie häufiger das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten und lassen Sie sich z.B. ein Feedback ihrer geleisteten Arbeit geben.
  • Wirken Sie nicht (zu) aufgesetzt.
  • Sprechen Sie ihren Vorgesetzen nicht nur aufgrund von schlechten Nachrichten an.

Halten Sie sich an diese Tipps und gehen Sie zusätzlich mit großer Motivation und Optimismus in diese so entscheidende Arbeitsphase, sollte Ihrer erfolgreichen Zukunft im Unternehmen nichts im Wege stehen.

Abschließend gilt es noch folgendes zu ergänzen:

  • Bei vorzeitiger Kündigung während der Probezeit können Ihnen ihre Urlaubstage entweder ausgezahlt oder an das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.
  • Der Arbeitgeber wird auch in der Probezeit nicht von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall befreit.
  • Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit insgesamt mehr als zehn Tage nicht gearbeitet hat, verlängert sich die Probezeit dementsprechend.

Außerdem: Auch am letzten Tag der Probezeit können Sie noch gekündigt werden. Daher ist es keinen einzigen Tag möglich, sich “auszuruhen”.