Nach der erfolgreichen Weiterbildung zum/zur Schiffsbetriebstechniker/in an einer Fachhochschule, ist diese/r überwiegend auf Schiffstypen wie z.B. Fahrgast- oder Fährschiffen tätig. Aufgaben der Schiffsbetriebstechniker/innen sind dabei z.B. die Überwachung und Bedienung von maschinentechnischen Anlagen.
Voraussetzungen für die Karriere als Schiffsbetriebstechniker/in
- Abgeschlossene Ausbildung zum Schiffsmechaniker/in oder: Abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der Metall- und Elektrotechnik (mit bestimmten nachgewiesenen Seefahrtzeiten) oder: Abgeschlossene schulische Ausbildung als Schiffsbetriebstechnische/r Assistent/in in der Fachrichtung Technik (mit bestimmten nachgewiesenen Seefahrtzeiten)
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Nachweis der Seediensttauglichkeit
- Mindestalter von 18 Jahren
- Abgeschlossene Ausbildung zum Feuerschutz- und Rettungsbootsmann
- Nachweis über die Befähigung zum Kesselwärter/zur Kesselwärterin auf Seeschiffen
- Nachweis über die fachliche Eignung zur Bedienung und Instandhaltung von Kälteanlagen
- Nachweis über die ausreichende Fachkunde für den Betrieb und die Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Seeschiffen
Berufe, für die diese Weiterbildung qualifiziert:
- Technische/r Wachoffizier/in
- Zweite/r Technische/r Schiffsoffizier/in (nach 12 monatiger Seefahrtszeit als technische/r Wachoffizier/in)
- Leiter/in – Maschinenanlagen (nach weiteren 24 monaten als zweite/r Technischer/r Schiffsoffizier/in)