Sollte ich auf jeden Fall ein Zwischenzeugnis verlangen?

Generell hat jeder Arbeitnehmer per Tarifvertrag oder bei einem triftigen Grund einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Das Zwischenzeugnis beurteilt die Leistung und das Verhalten eines Angestellten und wird in Bewerbungsmappen gerne gesehen.

Meistens fällt die Bewertung besonders gut aus, um den Angestellten positiv darzustellen.

Gründe sind meistens:

  • Erhaltung eines guten Betriebsklimas
  • Unterstützung per Gefälligkeitszeugnis
  • Vorgesetze möchte in angenehmer Erinnerung verbleiben
  • Schutz gegen personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen

Dabei ist ein Zwischenzeugnis, welches den Angestellten ausschließlich lobt, eher unglaubwürdig. Wenn solch ein Zwischenzeugnis für die Bewerbung für eine neue Arbeitsstelle genutzt wird, werden übertriebene Lobfloskeln eher kritisch beäugt und können sich sogar negativ auswirken.

Wann brauche ich ein Zwischenzeugnis?

Das Zwischenzeugnis ist nicht dafür da, eine Rückmeldung vom Chef zu bekommen. Wenn dies gewünscht wird, ist ein persönliches Gespräch der richtige Weg.

Triftige Gründe für einen Antrag auf ein Zwischenzeugnis wären:

  • Bewerbung um eine neue Stelle
  • wesentliche Veränderung des Aufgabengebiets
  • Versetzung in eine andere Abteilung
  • längere Abordnung in ein Projekt
  • mehrjährige Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Änderung der Rechtsform
  • Verkaufen des Unternehmens
  • längere Auszeit ( z.B. Elternzeit / Krankheit )
  • Verlagerung des Firmenstandortes
  • Eine Forderung nach einem Zwischenzeugnis weckt Misstrauen!

Wenn ein Zwischenzeugnis verlangt wird, weckt dies den Verdacht auf Abwanderung. Wenn eine neue Stelle in Sicht ist oder eine Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz geplant ist, dies aber noch in unsicheren Händen liegt, sollte ein Zwischenzeugnis aus Arbeitnehmersicht nicht aus diesem Grund verlangt werden. Der Arbeitgeber hat sofort den Argwohn, der Angestellte fühle sich in seinem Unternehmen aufgrund dem Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel nicht wohl. Wird nun die Bewerbung des Angestellten abgelehnt und er muss weiterhin in dem Unternehmen arbeiten, kann dies zu Benachteiligungen führen.

Um solche Situationen zu vermeiden, sollten möglichst alle sich bietenden triftigen Gelegenheiten genutzt werden, ein Zwischenzeugnis zu verlangen.