Telefonieren mit dem Diensthandy – Was ist erlaubt? Was nicht?

Heutzutage ist das Handy sowohl im Privaten als auch auf beruflicher Ebene kaum noch weg zu denken. So gut wie jeder besitzt eines und nutzt es regelmäßig.

Damit Arbeitnehmer, die während ihrer Arbeitszeit ständig unterwegs sind (z.B. Verkaufsfahrer), mit ihrer Zentrale oder den Kunden in Kontakt treten können, erhalten viele von Ihnen dafür noch ein zusätzliches Handy, ein Diensthandy.

Dieses ist -dem Namen zur Folge- auch eigentlich nur für dienstliche Zwecke bestimmt. Oder gibt es da auch Ausnahmen?

Sind private Gespräche mit dem Diensthandy erlaubt?

Oftmals werden bei der Vergabe der Handys keine genauen Absprachen bezüglich der privaten Nutzung getroffen, sodass es immer wieder zu Streitigkeiten kommt. So bleiben Fragen wie z.B. “Ist die private Nutzung des Diensthandys nun in jeden Fall verboten?”, “Wie kann man sich als Arbeitnehmer absichern und kann einem aufgrund des privaten Gebrauchs eines Diensthandys die Kündigung drohen?”, einfach ungeklärt.

Daher hier einige Fakten bezüglich des Diensthandys:

  • Der Arbeitgeber beschafft das Diensthandy und überlässt dieses dem Arbeitnehmer zur dienstlichen Nutzung. Sämtliche Kosten, die dann entstehen, trägt der Arbeitgeber.
  • Die private Nutzung des Diensthandys ist nur dann verbindlich verboten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hinweist und dieses im Nachhinein auch nachweisen kann (Schriftlicher Bescheid o.ä.).
  • Privatgespräche mit dem Diensthandy sind während der Arbeitszeit in jedem Fall erlaubt, wenn ein Notfall vorliegt (Unfall, plötzliche Krankheit, dringende private Mitteilung an Verwandtschaft o.ä.). –> Benachrichtigung der Firma über dieses Telefonat ist jedoch Pflicht und Kosten sind im Einzelfall zu übernehmen.
  • Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf ein ausdrückliches Verbot hin, darf dieser Privatgespräche führen, sollte diese jedoch im Rahmen halten. Sind diese nicht dringend oder zwingend notwendig, dürfen sie jedoch nur außerhalb der Arbeitszeit geführt werden.
  • Hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ermahnt, da er zu oft und zu lange private Gespräche geführt hat, er nutzt es aber dennoch weiterhin privat, ist eine fristlose Kündigung rechtens.
  • Führt ein Arbeitnehmer ausgiebige, heimliche Privatgespräche ist dies Grund für eine Kündigung.
  • Der private Gebrauch des Diensthandys darf in keinem Fall den beruflichen Gebrauch übersteigen.

Klären Sie die private Nutzung des Handys von Anfang an

Erhalten Sie ein Diensthandy, ist es für Sie am sichersten, Sie klären mit Ihrem Arbeitgeber von Anfang an, wie er zum Thema Privatnutzung steht. Lassen Sie sich dies- wenn möglich- auch schriftlich geben. Auf diese Weise kann späteren Streitigkeiten von Vornherein aus dem Weg gegangen werden.

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