Überstunden- Wie viel ist erlaubt?

Unter Überstunden bzw. Mehrarbeit versteht man die geleistete Arbeit eines Arbeitnehmers, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.

Sie kann vergütet oder als Freizeit abgegolten werden. Möglich ist es jedoch auch, dass der Arbeitnehmer für seine zusätzlich geleistete Arbeit keinerlei Vergütung erhält.

Wann sind Überstunden erlaubt?

Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, seine Belegschaft ohne triftigen Grund zur Mehrarbeit antreten zu lassen. So müssen schon plausible Gründe wie z.B. die Erkrankung mehrerer Arbeitnehmer zur gleichen Zeit oder eine außergewöhnlich gute Auftragslage für den Überstundenbedarf herangezogen werden.
Ist dies der Fall, können sich wiederum die Arbeitnehmer nur bei einem vorzuweisenden triftigen Grund vor der Mehrarbeit „drücken“. Zu diesen Gründen gehört in der Regel z.B. eine lang geplante Hochzeit

Doch wie viele Überstunden sind erlaubt?

Im Allgemeinen gilt, dass Überstunden so lange angeordnet werden können, wie es für die Arbeitnehmer „zumutbar“ ist, und dass die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden darf. „Zumutbar“ ist die Leistung von Überstunden immer dann, wenn diese Zusatzleistung vom Arbeitgeber nur über einen gewissen, vorübergehenden Zeitraum angeordnet wird.

Die Höchstarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt, wonach eine tägliche Arbeitszeit (Sonntag ausgenommen) von 8 Stunden nicht überschritten werden darf.

Ausnahmen können Tage mit bis zu 10 Arbeitsstunden bilden, wenn dennoch im Durchschnitt pro Halbjahr die Anzahl von 8 Arbeitsstunden pro Tag nicht überschritten wird.

Liegt ein Tarifvertrag vor, gelten die bisher genannten Regelungen nicht, sodass ein Arbeitstag für Arbeitnehmer auch über 10 Stunden lang sein kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer z.B. bei einem Teil seiner Arbeitszeit „nur“ in Bereitschaft ist oder dass diese Sonderregelung nur über einen beschränkten Zeitraum von höchstens 60 Tagen gültig ist.

Wie sieht es bei Auszubildenden aus?

Bei jugendlichen Auszubildenden darf die Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche durch Überstunden nicht überschritten werden. Sobald diese volljährig sind, gilt diese Regelung jedoch nicht mehr. So gelten dann die gleichen Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer, wobei aber eine besondere Vergütung für Auszubildende ausdrücklich vorgesehen ist.

Welche Vergütungsmöglichkeiten gibt es und wann ist eine Vergütung Pflicht?

Generell gilt, dass, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung seiner Überstunden hat. Dabei ist es aber im Streitfall von großer Bedeutung, dass dieser nachweisen kann, an welchem Tag, zur welchen Uhrzeit er von seinem Arbeitgeber ausdrücklich aufgefordert wurde, Überstunden zu leisten. Kann er dies nicht beweisen, hat er kein Recht darauf, eine Vergütung zu erhalten.

Denn: Nur wenn der Arbeitgeber Überstunden angeordnet hat und nicht, wenn jemand freiwillig Überstunden gemacht hat, ist eine Vergütung vorgesehen. Allgemein ist es dem Arbeitgeber möglich, seinen Arbeitnehmern die Überstunden per Freizeitausgleich oder mit einer bestimmten Geldsumme zu vergüten. Meist wird dabei für Überstunden die gleiche Summe gezahlt wie für eine reguläre Arbeitsstunde. Pauschalzahlungen pro Monat für zusätzlich anfallende Überstunden sind jedoch auch möglich. Bei einem Freizeitausgleich ist vorgesehen, dass sich die Arbeitnehmer für die geleisteten Überstunden bezahlten Urlaub nehmen können.