Unentgeltliche Überstunden als Vorraussetzung für den Job?

Wer kennt das nicht? Nicht pünktlich zum abendlichen Sport kommen, weil man wieder bis 19.00 Uhr statt bis 17.30 Uhr arbeiten musste. Wieder gab es eine dringende Sache zu erledigen, vom Chef persönlich angeordnet. Das waren für den Monat dann schon 21 Überstunden, doch in der Gehaltsabrechnung kein extra Geld. Ist das nicht unfair? Man will am liebsten etwas sagen, jedoch hat man Angst den Job zu verlieren?

Aber dürfen unendgeltliche Überstunden überhaupt Vorraussetzung für den Job sein?

Immer mehr Deutsche leisten Überstunden

Immer mehr Deutsche leisten Überstunden ab und bezahlt werden sie nur im Ausnahmefall. Laut Studien arbeitet jeder Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt zweieinhalb Stunden mehr in der Woche, als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Viele Überstunden werden mit Freizeit ausgeglichen statt mit Geld. Ein Problem ist jedoch, dass immer weniger Überstunden überhaupt beachtet werden, sondern die Erledigung von Aufgaben anstelle der vertraglichen Arbeitszeit im Vordergrund steht. So gibt es zwar ein Dienstende, jedoch schaffen die meisten ihr Arbeitspensum bis dahin kaum und müssen dann länger im Büro sitzen.

In vergleichenden Statistiken zeigte sich, dass gering qualifizierte Arbeitnehmer die wenigsten Überstunden liefern, wohingegen über 60 Prozent der hoch qualifizierten Berufstätigen Mehrarbeit leisten. Und das ohne Lohn. Viele, die Freizeitausgleich für ihre Überstunden nehmen könnten, kommen gar nicht dazu, und so fallen auch diese Stunden letztendlich unter den Teppich. Der normale acht Stunden Tag ist längst Geschichte.

Viele erachten es heutzutage als völlig normal, zu bleiben, bis alle Aufgaben erledigt sind. Das ist natürlich auch löblich, jedoch muss das Arbeitspensum so bemessen werden, dass die Aufgaben auch in der Regelarbeitszeit zu schaffen sind. Besonders davon betroffen sind immer noch die Ärzte und anderes Personal in Krankenhäusern. Hier ist die Mehrarbeit an der Tagesordnung. Neuangestellten wird oft gleich zu Beginn gesagt, dass Überstunden gar nicht aufgeschrieben werden.

Ist das in Ordnung so? Rechtliche Aspekte:

Natürlich kann jeder Überstunden leisten, wenn er z. B. eine Aufgabe unbedingt erledigen möchte. Aber in vielen Fällen sind die Überstunden vom Chef regelrecht oder sogar direkt angeordnet und werden trotzdem nicht bezahlt. Fällt einem das auf, darf man als Arbeitnehmer und sollte man auch etwas sagen. Laut Arbeitszeitgesetz sind mehr als zehn Arbeitsstunden am Tag nicht erlaubt, bzw. Sind 60 Stunden in der Woche (Samstags eingerechnet) das Maximum. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich Überstunden anordnen und der Arbeitnehmer muss folgen, es sei denn, er hat einen triftigen Grund, der dagegen spricht. Hierzu zählt jedoch nicht das Einkaufen mit der besten Freundin oder das Fitness Center am Abend. Wenn der Mitarbeiter aber z. B. heiraten will, geht dies natürlich vor und er darf “Nein” sagen.

Für Überstunden gilt:

Sie dürfen nicht zum Normalfall werden. Um Überstunden anordnen zu können, muss es einen betrieblichen Bedarf geben. Was die Vergütung der Überstunden angeht, bestimmt dies der Arbeitsvertrag. Hier kann z. B. stehen, dass mit dem Gehalt bis zu 20 Überstunden im Monat abgegolten sind. Wer klagt und sich den Vertrag nicht genau durchgelesen hat, zieht den Kürzeren. Ist in dem Arbeitsvertrag jedoch die Mehrarbeit nicht geregelt, hat der Arbeitnehmer ab der ersten Überstunde einen Anspruch auf Kompensation, also Freizeitausgleich oder Vergütung. Dies entscheidet dann das Unternehmen. Laut Gesetz geht der Freizeitausgleich jedoch immer vor der Vergütung.

Die Unternehmen versuchen jedoch vermehrt teure Überstunden zu vermeiden. Deshalb führen sie Arbeitszeitkonten ein. Wenn viel zu tun ist, viele Aufträge kommen, wird mehr gearbeitet, wenn weniger los ist, gibt es mehr Freizeit. Jedoch muss man beim allgemeinen Sammeln von Überstunden darauf achten, dass man sie nicht über einen zu langen Zeitraum anhäuft. Es besteht dann nämlich die Gefahr, dass die Stunden nach Ablauf der festgesetzten Frist verfallen.

Mal mehr arbeiten, kein Problem, aber nicht umsonst!

Solange man die Überstunden in irgendeiner Weise vergütet bekommt. Man sollte jedoch aufpassen, dass man an kein Unternehmen gerät, welches Überstunden vorraussetzt. Es lohnt sich immer, das Thema Überstunden im Vorstellungs – oder Einstellungsgespräch anzusprechen und zu klären, bevor man eine böse Überraschung erlebt. Wichtig ist, sich genauestens durch den Arbeitsvertrag durchzuarbeiten, dann weiß man, was auf einen zukommt.