Verspätung durch öffentliche Verkehrsmittel- Was nun?

So gut wie jeder kennt das leidige Thema: Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel. Ob nun Bus, Flugzeug oder Bahn, auf keines der Transportmittel ist immer Verlass. Doch was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn man auf die Pünktlichkeit dieser angewiesen ist? Ist eine Verspätung vertretbar oder drohen dem Arbeitnehmer Lohnkürzungen bzw. Überstunden? Und kann auch eine Kündigung die Folge sein?

Diese und weitere Fragen beantworten wir nun für Sie im folgenden:

Im Allgemeinen gilt, dass der Arbeitnehmer die alleinige Verantwortung dafür trägt, rechtzeitig auf der Arbeit zu erscheinen. Wie er den Arbeitsweg absolviert, ist ihm dabei vollkommen freigestellt. Es zählt jedoch immer: Bei einer Verspätung ist der Arbeitnehmer der Schuldige. Egal ob es zu einem Unfall, einer Bestreikung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch zu einem plötzlichen Wintereinbruch, also zu so genannten höheren Gewalten, kommt.
Denn auch wenn der Arbeitnehmer nichts für diese unvorhersehabren Ereignisse kann, muss trotzdem jemand für die fehlende Arbeitszeit aufkommen. Und dieses “Vergnügen” obliegt nun mal dem Arbeitnehmer.
Zur Folge hat diese Tatsache, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entweder die verlorene Arbeitszeit vom Lohn abzieht oder ihn auffordert, diese nachzuholen.

Der Arbeitgeber trägt bei einer Verspätung zwar nicht das Lohnrisiko, er darf den Arbeitgeber aber dennoch nicht einfach kündigen. Mit einer Abmahnung hat ein Arbeitnehmer nach mehrfacher -auch unverschuldeter- Verspätung aber auf jeden Fall zu rechnen.