Ein Wach- und Sicherheitsfachmann schützt Sach- und Vermögenswerte, Firmenanlagen, Spielhallen, Warenhäuser, Ferienparks usw. Er beobachtet Besucher und schützt diese sowie den Betrieb vor Schäden. Oft kontrolliert der Wach- und Sicherheitsfachmann die Ein- und Ausgänge, installiert wenn erforderlich Alarmanlagen, führt Ausweiskontrollen durch und empfangen bzw. leiten Besucher weiter.
Voraussetzungen
- Aus- oder Weiterbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Mindestalter von 18 Jahren
- Durchsetzungsvermögen
- Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Belastbarkeit
- Kommunikationsfähigkeit
Mögliche Einstiegsberufe
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Servicekraft – Schutz und Sicherheit
- Wachleiter/-in ( Wach- und Sicherheitsgewerbe )
- Wachmann/-frau in der Alarmzentrale
- Wachmann/-frau im Objektschutz
- Ordner/-in bei Veranstaltungen