Was bedeutet Kurzarbeit und welche Bedingungen bringt sie mit sich?

Besonders in der Gastronomie, Hotellerie und auch der Kreuzfahrt muss man sich immer wieder mit Auslastungsproblemen herum plagen. Kündigungen scheinen oftmals die einzige, da letzte, Möglichkeit. Doch wie können diese vermieden werden?

Qualifizierte Mitarbeiter behalten und nach der Durststrecke mit ihnen wieder Vollgas geben? Geht das? Bei den Arbeitsagenturen werden die Stapel an Kurzarbeitsanträgen immer höher, scheinen ins Unendliche zu steigen.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist ein Ausnahmezustand im Arbeitsverhältnis, bei dem die betriebliche Regelarbeitszeit für einen oder mehrere Monate reduziert wird. Dementsprechend erhalten die Mitarbeiter, die in Kurzarbeit gehen, auch einen reduzierten Lohn oder bei der Kurzarbeit Null sogar gar nichts, da bei dieser Form die Arbeitszeit zu 100 Prozent reduziert wird. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten die Kurzarbeiter als teilweisen Ausgleich für den Verdienstausfall während der Zeit Kurzarbeitergeld vom Staat.

Was bringt Kurzarbeit?

Unternehmen können bei den Arbeitsagenturen Kurzarbeit anmelden, um durch Auslastungsprobleme verursachte Durststrecken zu überstehen. Dadurch, dass die Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden, können Personalkosten in schwierigen Zeiten eingespart werden. Unternehmen ersparen sich durch dieses Modell ungewollte Kündigungen bei schwieriger Wirtschaftslage und können qualifizierte Mitarbeiter so halten.

Bedingungen für Kurzarbeit:

Kurzarbeit beantragen: Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber oder Betriebsrat bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Wichtig ist, dass der Betriebsrat dem Antrag immer zustimmen muss, sofern einer vorhanden ist. Kurzarbeit kann nicht vom Arbeitnehmer beantragt werden. Der Arbeitsagentur sind Beweise vorzulegen, dass das Unternehmen ein Auslastungsproblem hat und seiner Mitarbeiter nicht mehr in dem vorherigen Maße beschäftigen kann.

Die wichtigste Voraussetzung für die Kurzarbeit ist laut Sozialgesetzbuch ein erheblicher Arbeitsausfall, der gegeben ist, wenn:

1. er unabwendbar ist und auf wirtschaftlichen Gründen beruht,

2. er vorübergehend ist und es eine realistische Chance gibt, nach der Durststrecke wieder in die Vollbeschäftigung überzugehen,

3. er nicht vermeidbar ist

4. und mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer vom Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind. Sind im Betrieb Arbeitszeitkonten für die Mitarbeiter eingerichtet, müssen dort gutgeschriebene Plusstunden zur Vermeidung des Arbeitsausfalls abgebaut werden, bevor Kurzarbeit genehmigt werden kann.

Kurzarbeitergeld:

Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitsagentur als Entgeltersatzleistung an betroffene Arbeitnehmer gezahlt, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit anmeldet. Die Bezugsdauer ist für alle im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter gleich und beträgt in der Regel nicht mehr als sechs Monate, es gibt jedoch Ausnahmen (siehe unten). Bei einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung beginnt die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds neu. Auch für einzelne Abteilungen eines Betriebs kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz des Monats, also 60 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Nettoentgelt aus dem Bruttogehalt bei normaler Arbeitszeit (Sollentgelt) und dem Nettoentgelt aus dem während der Kurzarbeit erzielten Bruttoarbeitsentgelt (Istgeld). Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Ermittlung des Soll- als auch des Istentgeltes nicht berücksichtigt.

Ebenfalls wichtig:

Während der Kurzarbeit muss der Arbeitgeber Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge weiterzahlen. Der Arbeitnehmer verliert keinerlei Ansprüche. Bis Ende 2010 sollen ab dem siebten Monat der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge voll von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld wirkt sich auf den Anspruch auf das Elterngeld aus. Da dieses sich auf das vorherige Erwerbseinkommen bezieht, würde z. B. bei der Kurzarbeit Null ein Nettoeinkommen von Null Euro zugrunde gelegt werden.

Sonderformen der Kurzarbeit:

Liegen außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vor, wie etwa eine Finanzkrise (2007), kann die Kurzarbeit auch länger als sechs Monate gewährt werden, nämlich bis zu 24 Monate. Das Transferkurzarbeitergeld (“Kurzarbeit Null”) wird gezahlt, wenn der Arbeitsausfall im Betrieb z. B. aufgrund einer Restrukturierung des Unternehmens dauerhaft ist. Um Entlassungen zu vermeiden und den Arbeitnehmern bessere Vermittlungsaussichten zu gewährleisten, kann für längstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden. Die Arbeitnehmer bilden dann eine Transfergesellschaft, in der versucht wird, diese Arbeitnehmer zu qualifizieren und sie in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Ein Saison-Kurzarbeitergeld können gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk, im Garten- oder Landschaftsbau oder im Gerüstbauerhandwerk erhalten, wenn während der Schlechtwetterzeit aufgrund der Witterungs- und Wirtschaftslage nicht gearbeitet werden kann.

Fazit:

Die Kurzarbeit ist eine gute Alternative zu Entlassungen bei vorübergehendem Arbeitsmangel und kann helfen, die Arbeitslosigkeit zu senken. Für die Arbeitnehmer ist es natürlich allemal besser, Einkommensverluste in Kauf zu nehmen als gekündigt zu werden, jedoch bringt die Kurzarbeit langfristig auch Nachteile mit sich. Längere Kurzarbeitsphasen können sich nämlich auf die spätere Rente auswirken, da während dieser Zeit der Arbeitgeber nur auf 80 Prozent des Bruttoeinkommens Sozialversicherungsbeiträge zahlt.

Für die Firmen ist es ein großer Vorteil, dass sie qualifizierte Mitarbeiter durch Kurzarbeit behalten können und auf aufwendige betriebsbedingte Kündigungsverfahren verzichten können. Kurzarbeit ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn klar ist, dass sich die Beschäftigungslage wieder erholen wird. Auch sollte es im Sinne der Unternehmen sein, bei dauerhafter zu erwartender Schieflage des Betriebs ihre Mitarbeiter durch Transferkurzarbeitergeld in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.