Was gilt als Sonderurlaub und wann steht er einem zu?

Was gilt als Sonderurlaub und wann steht er einem zu?

Für die eigene Hochzeit frei bekommen? Geht das? Und was ist mit dem Umzug in die neue Wohnung? Gibt es dafür Urlaub? Jedem Arbeitnehmer widerfahren im Laufe der Zeit gute und schlechte Dinge, die eine kurze Auszeit vom Job fordern.

Neben positiven Ereignissen wie der eigenen Hochzeit oder dem Umzug in eine neue Wohnung können dies jedoch auch ein Todes- oder Krankheitsfall naher Angehöriger sein oder die Notwendigkeit eines Arztbesuchs. Doch was gilt als Sonderurlaub und wann kann man ihn als Arbeitnehmer bekommen?

Keine klare Definition für Sonderurlaub!

Sonderurlaub ist weder im Gesetz noch beim Arbeitgeber klar definiert. Man bezeichnet jedoch die kurzfristige Freistellung von der Arbeit, verursacht durch besondere persönliche Ereignisse, als Sonderurlaub. Der Sonderurlaub kann bezahlt oder unbezahlt sein und beträgt meistens nicht mehr als fünf Tage. Normalerweise werden dem Arbeitnehmer ein bis zwei Tage Sonderurlaub gewährt.

Anlässe für Sonderurlaub:

Persönliche Anlässe für einen Sonderurlaub können z. B. ein nicht vorhergesehener und unaufschiebbarer Arztbesuch sein, soweit eine Behandlung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Die häufigsten Anlässe sind familiäre Probleme oder einschneidende Ereignisse wie die eigene Hochzeit, ein Todes- oder Krankheitsfall oder die Geburt oder Krankheit eines Kindes. Bei der Betreuung eine kranken Kindes, welches noch nicht zwölf Jahre alt ist, wird verlängerter Sonderurlaub gegeben (bis zu einer Woche). Unfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse auf dem Arbeitsweg sowie ein Umzug können auch Anlass zum Sonderurlaub sein.

Besonderheiten:

Im Falle eines Umzugs wird von den meisten Arbeitgebern unterschieden, ob dieser betrieblich notwendig war. Wenn die Firma z. B. umzieht oder der Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt wird, kann er dafür Sonderurlaub beantragen. Behördengänge sind umstritten, werden aber von toleranten Arbeitgebern manchmal genehmigt (z. B. TüV). Bei theoretischen oder praktischen Führerscheinprüfungen gibt es leider selten Ausnahmen. Bei Gerichtsterminen ist es wichtig, ob es sich um eine private Angelegenheit oder eine zwingende Zeugenaussage handelt, eine eigene Untersuchungshaft wird jedoch nicht beurlaubigt, ebenso wenig wie Verkehrsbehinderungen auf dem Arbeitsweg (Stau etc.).

Es kommt immer auf den Vertrag drauf an – und das Verhältnis zum Chef!

Ein bis zwei Tage Sonderurlaub bei Schicksalsschlägen in der Familie oder Terminen wie der eigenen Hochzeit werden von den meisten Chefs genehmigt. Jedoch ist dies in größeren Unternehmen nicht so locker wie in kleinen, familiären Betrieben, wo man offen mit dem Chef spricht. Bei großen Unternehmen empfiehlt es sich, sich mit Sonderurlaubsanträgen direkt an die Personalabteilung zu wenden.

Die meisten Chefs haben nichts gegen einen Tag Sonderurlaub einzuwenden, zumal sie nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind. Gesetzlich gibt es keine Regelungen über die Lohnfortzahlung bem Sonderurlaub, also kommt es immer auf den Vertrag drauf an. Die meisten Arbeitgeber haben im Arbeitsvertrag eine Sonderurlaubsklausel, die verschiedene Anlässe für einen solchen regelt und die dafür vorgesehenen freien Tage. Man sollte sich also den Tarifvertrag einmal genauer durchlesen. Meistens ist dort alles geregelt. Laut BGB haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung, was dem Sonderurlaub gleichkommt. Sollte man wegen eines Todesfalls oder einer Beerdigung beim Chef auf taube Ohren stoßen, kann man notfalls hierauf verweisen.

Fazit:

Obwohl es nicht direkt im Gesetz steht, hat doch eigentlich jeder Arbeitnehmer bei den oben aufgeführten persönlichen Anlässen Chance auf Sonderurlaub. Es gibt wohl keinen Chef, der seinen Mitarbeiter, der gerade seine Mutter verloren hat oder dessen Frau das gemeinsame Kind bekommt, nicht freistellen sollte. Es empfiehlt sich immer, mit dem Chef zu sprechen. Hat man triftige Gründe für einen Sonderurlaub, sollte es schon klappen.