Zurück zum ehemaligen Arbeitgeber…geht das?

Zurück zum Ex? Diese Frage stellen sich zahlreiche Menschen, doch die Antwort darauf fällt sehr schwer. So endete schließlich fast jede Beziehung und auch jedes Arbeitsverhältnis aus einem triftigen Grund und war somit eigentlich eine definitive Entscheidung.

Warum eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber dennoch häufig eine sehr gute Idee ist, wie die Chancen in Deutschland stehen, wieder eingestellt zu werden und woran Sie erkennen können, dass der Schritt “zurück” der richtige für Sie ist, erfahren Sie nun im Folgenden.

Rückkehr zum alten Arbeitgeber kann dennoch häufig eine sehr gute Idee sein

Gerade junge Menschen wollen sich am Anfang ihrer Berufskarriere noch nicht sofort festlegen und sind daher eher dazu geneigt, ihr “Nest” zu verlassen und einmal die Luft in anderen Unternehmen zu testen. Häufig müssen sie dabei aber auch erkennen, dass ihre erste Station doch zu den besten gehörte. Möchten sie nun zurück, gilt es für den Arbeitgeber abzuwägen, ob er lieber jemand neuen einstellen oder doch auf “das Alte” und Vertraute zurück greifen möchte.

Vorteile gibt es für beide Seiten:

  • Der Ex-Arbeitnehmer kennt das Unternehmen, die Bräuche und Sitten sowie das Kollegium bereits.
  • Er ist schon eingearbeitet und weiß, wie man mit den Kollegen/ Utensilien etc. umzugehen hat ? Einarbeitungsphase entfällt weitgehend.
  • Der Arbeitgeber weiß bereits, was der jeweilige Arbeitnehmer zu bieten hat, und hat daher (so gut wie) keine unangenehmen Überraschungen zu erwarten.
  • so kann unnötiger Kost-und Zeitaufwand für Bewerbungsgespräche etc. eingespart werden.
  • Arbeitgeber können geschätzte Arbeitnehmer zurückgewinnen, die sie zuvor lediglich aus wirtschaftlichen/betrieblichen Gründen hatten kündigen müssen.

Doch klar ist auch, dass dafür gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen:

  • Es ist eine offene Stelle zu vergeben.
  • Der Arbeitnehmer muss bei seiner ersten Arbeitszeit einen guten Eindruck gemacht haben (er weist Know How auf, konnte im Umgang mit den Kollegen überzeugen etc.).
  • Das Arbeitsverhältnis darf nicht im Streit geendet haben (bzw. der Arbeitnehmer hat sich irgendetwas zu Schulden kommen lassen).
  • Der Arbeitnehmer muss sich beim erneuten Bewerbungsgespräch gut präsentieren und triftige Gründe für die Rückkehr in das Unternehmen angeben können.
  • Die erste Abwendung vom Unternehmen darf nicht zu weit zurück liegen (Ist jemand z.B. mehr als 4 Jahre (Zahl variiert je nach Branche und der Tätigkeit während der Abwesenheit) in einem anderen Unternehmen tätig gewesen, sind schon viele Abläufe ins Vergessen geraten und das Kollegium kann sich weit auseinander gelebt haben)

 

75% der deutschen Arbeitgeber würden dem Mitarbeiter eine zweite Chance geben

Kann der (Ex-) Arbeitnehmer diese (/die meisten) Voraussetzungen erfüllen und erkennt sein Arbeitgeber zugleich die Vorteile seiner Rückkehr, dürfte einem erneuten Arbeitsverhältnis nichts im Wege stehen. Auch Umfragen bestätigen dies:

So gaben über 75% der deutschen Arbeitgeber an, dass sie einem Ex-Arbeitnehmer -sofern dieser “im Guten” gegangen ist- noch eine 2. Chance geben würden. Eine weitere Voraussetzung war in den meisten Fällen lediglich, dass die “Wiederholungstäter” einen kurzen “Re-Einstellungstest” bestünden. Auch, wenn die Arbeitnehmer selbst gekündigt hatten, würde ein Großteil der Arbeitgeber unter den genannten Voraussetzungen einer Rückkehr zustimmen.

Abschließend stellen sich nun nur noch diese Fragen:

  • Ist es für Sie die richtige Entscheidung, nochmal bei Ihrem Ex-Arbeitgeber anzufangen?
  • Zur Beantwortung dieser Frage gilt es, selbst folgendes zu hinterfragen:
  • Kann ich das, was ich erreichen möchte, in meinem Ex-Unternehmen verwirklichen?
  • Denke ich gerne an die vergangene Zeit in diesem Unternehmen zurück?
  • Sagte mir die bekannte Arbeitsweise und das Kollegium zu?
  • Kommt für mich ein Neuanfang in einem anderen Unternehmen nicht oder nur ungern in Frage?

Beantworten Sie alle bzw. den Großteil dieser Fragen mit ja, ist es an der Zeit, sich um eine Stelle beim Ex-Arbeitgeber zu bewerben. Nur Mut!