Affären am Arbeitsplatz – Aufstieg oder Karriereende?

Laut Statistiken hatten schon ca. 40 Prozent der Deutschen eine Affäre am Arbeitsplatz. Mehr als jeder Vierte hat sogar den heimlichen Wunsch, eine Affäre mit dem Chef anzufangen.

Am häufigsten führten die Niederländer mit 51 Prozent eine Liebschaft im Job, gefolgt von den Spaniern mit 46 Prozent, den Schweden, Briten und Amerikanern mit 40 Prozent und schlussendlich die Deutschen mit 24 Prozent.

Fast jeder zweite Mann war schon einmal in eine Kollegin verliebt, 31 Prozent davon jedoch nur heimlich. Für 31 Prozent der Frauen ist eine Affäre im Job ein No-go, dennoch haben 43 Prozent der Frauen zugegeben, schon einmal eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz geführt zu haben. Somit ist die Arbeitsstelle die drittgrößte Partnerbörse!

Liebe im Job – Verboten?

Nein, da grundsätzlich die Beziehung zweier Untergestellter durch den Arbeitgeber nicht verboten werden darf, da dies sonst gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen würde. Unzulässig ist auch die Bevorzugung oder die Benachteiligung von Kollegen aufgrund einer privaten Beziehung, auch wenn das Techtelmechtel moralisch missbilligt wird ( Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz ). Wenn die Arbeit jedoch durch die enge persönliche Beziehung vernachlässigt wird und auch andere Kollegen an der Arbeit behindert, können Abmahnungen in besonders schweren Fällen bis hin zu einer Kündigung führen. Ständige Liebkosungen stören das Betriebsklima und können mit arbeitsrechtlichen Folgen belangt werden.

Ein Jobverlust droht ebenfalls bei obszönen Liebesbriefen mit sexuellen Aufforderungen, bei sehr aggressivem und permanentem Flirten und Sex Mails per SMS, wenn diese Gefühle von dem/ der Angebeteten nicht erwidert wird und/ oder diese als Belästigung auffasst. In manchen Berufen, besonders solche mit viel Publikumsverkehr, sind Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz nicht gerne gesehen. Wenn dem Arbeitgeber eine Beziehung zwischen Kollegen missfällt, hat er das Recht, diese in getrennte Zimmer zu setzen. Das ist nur dann unzulässig, wenn die Versetzung von einem Einzelzimmer in ein Großraumbüro erfolgen würde. Bei einer missglückten Affäre zwischen Chef und Angestellte darf der Angestellten nicht aufgrund der privaten Auseinandersetzung gekündigt werden- erst recht nicht von dem Chef, der Ihr Ex-Partner ist. Wenn sich zwei Kollegen verkracht haben und schlechte Stimmung verbreiten, ist dies ebenfalls nicht arbeitsrechtlich zu belangen. Es kann höchstens über eine Versetzung bzw eine Umsetzung diskutiert werden, wenn Ermahnungen und rügen nicht zum gewünschtem Ergebnis führen.

Liebeleien auf der Arbeitsstelle – Aufstieg oder Karriereende?

Kleine Liebschaften im Kollegium können durchaus auch Vorteile mit sich bringen: Kleine Flirts mindern Stress und bringen gute Laune! Verliebte Mitarbeiter stecken mit ihrer guten Laune an, engagieren sich stärker, übernehmen öfter Zusatzaufgaben und fördern das Betriebsklima und die individuelle Produktivität. Dies ist mitunter der Grund, warum viele Betriebe keinerlei Bedenken gegen Beziehungen innerhalb der Belegschaft hegen.
Jedoch kann das Betriebsklima auch unter Liebesbezeigungen im Büro leiden. 16 Prozent der Arbeitnehmer sind vom Geturtel genervt. Wenn das Flirten nicht nur von der eigenen Arbeit massiv ablenkt, sondern auch die Arbeitskollegen stört, kann mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Dann kann auch eine Affäre im schlimmsten Fall das Karriereende bedeuten ( siehe oben).

Tipps zum Führen einer harmonischen Beziehung am Arbeitsplatz!

Einen wichtigen Hinweis sollten zwei Liebende beachten: Job und Beziehung sollten unbedingt auseinander gehalten werden! Wenn es zum Beispiel Auseinandersetzungen innerhalb der Beziehung kommt, leidet automatisch das Arbeitsklima darunter und umgekehrt genauso. Dann werden Bestrafungen aufgrund persönlicher Verletzungen auf dem Arbeitsplatz verlagert, konstruktive Kritik am Arbeitsplatz wird gleich persönlich genommen und lässt einem letztendlich nur die Wahl zwischen einem erfolgreichen Job oder einer glücklichen Beziehung.