Arbeiten in Irland

Irland

Grunddaten

Staatsform: Republik
Hauptstadt: Dublin
Amtssprachen: Irisch, Englisch
Fläche: 70.273 km²
Einwohnerzahl: 4.757.976
Währung: Euro
Mitglied der EU

Irland ist ein Inselstaat im Westen von Großbritannien. Der längste Fluss ist der Shannon, der Irland von Nord nach Süd durchzieht.

Geographische Lage

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
In Irland muss die Aufenthaltsgenehmigung vor dem Ablauf der ersten 3 Monte erfolgen. Dabei ist der Ansprechpartner das Ausländermeldeamt in Dublin. Die Maximaldauer der Aufenthaltsgenehmigung beträgt 5 Jahre, jedoch kann nach Ablauf eine Verlängerung beantragt werden. Zu der Beantragung werden das Antragsformular, der Personalausweis oder Reisepass und ein Nachweis des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis benötigt. Hierbei ist zu beachten, dass alle Familienangehörigen einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen und dazu einen Familienzugehörigkeitsnachweis erbringen müssen.

Für Einreisende aus Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, gilt es sich vor Einreise einen Arbeitsplatz zu besorgen und ein Einreisevisum vorzulegen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Bei Wechsel des Wohnortes gilt für alle sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.

Der Arbeitsmarkt in Irland
Für Deutsche unter 30 Jahren stehen die Jobaussichten sehr gut.

Der Lebensstandard in Irland
In Dublin und vielen anderen großen Städten gibt es ein reiches Kulturangebot. Auch die Offenheit und Freundlichkeit der Iren und die wundervolle Landschaft sind ein guter Grund nach Irland zu ziehen.

Der Wohnungsmarkt in Irland
In Dublin und vielen anderen Großstädten herrscht sehr knapper Wohnraum und die Wohnungen sind sehr teuer. Bei Erstbezug einer Wohnung müssen zudem die Zahlung einer Monatsmiete im Voraus und der Kaution mit eingeplant werden, jedoch werden alle Wohnungen grundsätzlich möbliert vermietet.

(Dieser Text stellt eine Grundinformation über das Land dar. Er wird zwar ständig aktualisiert, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen geben. Um tagesaktuelle Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte die Seiten des Auswärtigen Amts.)