Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen und welche Rechte sie haben

Der Arbeitsunfall ist neben der Berufskrankheit der zweite Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Um die soziale Absicherung im Falle eines Berufsunfalls gewährleisten zu können, ist diese in vielen Sozialversicherungssystemen gesetzlich geregelt.

Weltweit passieren jährlich um die 270 Millionen Arbeitsunfälle – und die absoluten Zahlen steigen ständig!

In Deutschland kommt es alle 18 Sekunden ein Arbeitsunfall vor, ca. jeder 25. davon ist mit schweren Verletzungen verbunden. Alle 2,5 Stunden stirbt ein Mensch an einem Betriebsunfall. Die meisten Arbeitsunfälle geschehen an einem Montag, die Verletzungsschwere ist jedoch dann meistens geringer als in den übrigen Wochentagen. Die schwersten Betriebsunfälle ereignen sich laut Statistik an Samstagen.


Wann liegt ein Arbeitsunfall vor – wann nicht?

In der Regel liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn einem versicherte Arbeitskraft infolge oder aufgrund einer versicherten Tätigkeit ein Unfall passiert und dabei einen Gesundheitsschaden erleidet. Geschieht der Unfall während der Arbeit, hängt das Unglück im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit unzweifelhaft vor. Ereignet sich der Betriebsunfall in zeitlicher oder/ und räumlicher Nähe des Betriebes, muss die Betätigung bei dem das Unglück passierte, objektiv nachvollziehbar und mit betrieblichen Zwecken zusammenhängen. Ein Beispiel dafür ist zum Beispiel der Weg zum Arbeitsplatz, der auch gegen Unfälle versichert ist.

Dem Körperschaden gleichgestellt ist auch die Beschädigung von Hilfsmitteln während eines Betriebsunfalls wie Brille oder Prothesen, so war diese auch für den herkömmlichen Gebrauch verwendet wurden ( die Brille muss auf der Nase sitzen und nicht am Hemdkragen eingehängt sein).

Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn der Weg zum Betrieb bzw. nach Feierabend über einen „dritten Weg“ ( Wegunterbrechungen von mehr als zwei Stunden, Übernachtungen bei einer Freundin und am nächsten Morgen von dort aus zur Arbeit) gewählt wird. Generell werden Umwege mit einer Wegstrecke über 100 Meter ebenfalls nicht versichert. Ausnahmen gelten, wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden oder die eigenen Kinder in fremde Obhut gegeben werden müssen, bevor der Weg zur Arbeit angetreten wird. Auch entfällt der Versicherungsschutz bei sogenannten „ eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ wie Nahrungsaufnahme, Rauchen, Essen usw. Auch ist der Versicherungsschutz unwirksam, wenn sich der Unfall infolge von Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss ereignet hat. Ereignisse, die länger als eine Arbeitsschicht auf einen Arbeiter einwirken, werden in der Regel nicht als Arbeitsunfall angesehen.

Was tun nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Betriebsunfall sollte der Verletzte so schnell wie möglich von einem Arzt untersucht werden. Der unkomplizierteste Weg verläuft über einen sogenannten Durchgangsarzt, welcher in der Regel Unfallchirurg oder Orthopäde ist. Solche Ärzte haben ihre Qualifikation gegenüber den Unfallversicherungsträger bereits nachgewiesen und stehen meistens auf dem Schwarzen Brett eines jeden Unternehmens. Der Besuch Ihres Hausarztes ist auch kein Problem. Berichten Sie frühzeitig, dass es sich hier um einen Arbeitsunfall handelt. Ist eine Weiterbehandlung nötig, müsste Ihr Hausarzt Sie jedoch an ein Durchgangsarzt weiterleiten.

Jede Verletzung – und ist sie noch so klein – sollte dem Chef gemeldet werden. Der Unfall wodurch die Verletzung entstanden ist wird dann in einem Verbandbuch eingetragen, der alle Erste- Hilfe- Maßnahmen festhält. Dieser Nachweis kann sehr wichtig sein, wenn sich später aus einer harmlos wirkenden Verletzung eine behandlungsbedürftige Entzündung oder ähnliches entwickelt. Zu notieren sind in dem Buch Ort und Zeit des Unfalls, Name des Verletzen, Art der Verletzung, Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung, durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen und Name(n) des Ersthelfers sowie von Zeugen. Wenn der Nachweis einer betrieblich bedingten Verletzung nicht erbracht werden kann, darf die Versicherung die Behandlungskosten verweigern.

Für die Meldung des Unfalls beim Unfallversicherungsträger ( Meldepflichtig gilt bei mindestens drei Tage arbeitsunfähig) ist der Arbeitgeber zuständig. Diese Benachrichtigung muss innerhalb der anschließenden drei Tagen erfolgen, ab dem der Arbeitgeber von dem Unfall Bescheid weiß. Schwere und tödliche Arbeitsunfälle sollten sofort gemeldet werden.

Was und wann wird von den Unfallversicherungsträgern übernommen?

Der Unfallversicherungsträger trägt bei einem Berufsunfall nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Rehabilitationskosten, Lohnersatzleistungen, Renten und zu ersetzende Hilfsmittel. Das sogenannte Verletzungsgeld wird am dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde und ist mit ca. 80 Prozent des Bruttoentgelts höher als das normale Krankengeld. Zusätzlich entfallen die sonst üblichen Zuzahlungen zu Arztbesuchen, Medikamenten oder stationären Aufenthalten. Die Behandlungskosten sind von zuständigem Unfallversicherungsträger zu erbringen, es besteht also kein Antragsprinzip.

Bei einem Arbeitsunfall schaut der Versicherungsträger auch auf den Gesundungsprozess und überwacht das Heilverfahren. Der Leistungsumfang kann höher als bei einer gesetzlichen Krankenkasse sein, weil zum Beispiel eine erweiterte ambulante Physiotherapie finanziert wird.” Denn der Versicherungsträger habe die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln für die Wiederherstellung des Verletzten zu sorgen, damit es nach Möglichkeit zu keiner Verrentung kommen muss.

Widerspruch ist möglich!

Wenn Sie mit einer Entscheidung Ihres Unfallversicherungsträgers nicht einverstanden sind, darf Einspruch erhoben werden. Die Frist beginnt ab dem Bekanntwerden der Entscheidung der Versicherungsträger und dauert einen Monat an. Wird dieser Widerspruch abgelehnt, kann vor dem Sozialgericht geklagt werden. Anwaltliche Beratung ist in jedem Fall angemessen, denn so eine Klage ist sehr kompliziert. Schnell werden Fristen versäumt oder es reichen die Kenntnisse über unsere Gesetze nicht aus. Gewerkschaftsmitglieder bekommen einen Anwalt in der Regel kostenlos gestellt.