Auch bei Kündigung cool bleiben und Haltung bewahren

Au weia…man muss zum Chef persönlich ins Büro, er guckt ernst aber auch irgendwie bemitleidend: Die Kündigung naht. Doch wie reagieren, wenn man völlig unvorbereitet in eine solche Situation gerät?

Wem schon einmal gekündigt wurde, der weiß, wie schwer es ist, nicht die Fassung zu verlieren. Dabei ist es ganz wichtig, Haltung zu bewahren. Jede Reaktion kann Nebenwirkungen haben.

Aber nicht nur der Arbeitnehmer sollte bei einer Kündigung Ruhe bewahren, sondern der Arbeitgeber sollte die Kündigung auch möglichst schonend übermitteln.

Tipps für den Arbeitnehmer:

  • Ruhe bewahren: Das wohl oberste Gebot ist die Ruhe. Obwohl man überrumpelt wird, sollte man versuchen, seinen Zorn, seine Enttäuschung oder seine Angst nicht preiszugeben. Am schlimmsten ist es, wenn man sich aufregt und den Chef womöglich noch mit Beleidigungen und wilden Anschuldigungen beschallt. Damit verspielt leicht die Chancen auf eine gute Referenz. Vielleicht hat er bereits eine Empfehlung ausgesprochen, nimmt diese dann aber wieder zurück.
  • An das Arbeitszeugnis denken: Ein triftiger Grund, sich nicht aufzuregen, ist das womöglich noch nicht aufgesetzte Arbeitszeugnis. Dieses benötigt man, um sich weiter zu bewerben. Ruiniert man es sich, indem man im Büro ausrastet, verspielt man damit auch seine weiteren Berufschancen. Man sollte im Gespräch nach dem Zeugnis fragen und eines anfordern. Am besten, man lässt sich dies bescheinigen und sich einen Termin zur Abholung geben.
  • Klaren Gedanken fassen: Man muss versuchen, klar zu denken und seine Existenzängste erst einmal verdrängen. Wer sich nach der schlimmen Nachricht gefasst hat, der sollte wichtige Dinge klären, wie das Arbeitszeugnis oder die Möglichkeit einer Kündigungsrücknahme.
  • Nichts unterschreiben: Man darf sich vom Chef nicht unter Druck setzten lassen. Wenn dieser einem gleich einen Zettel mit der Aufforderung zur Unterschrift vorlegt, sollte man dies höflich ablehnen, etwa mit Sätzen wie: “Sie verstehen wahrscheinlich, dass ich das erst einmal verdauen muss. Das ist ein echter Schock für mich und ich muss meine Gedanken erst einmal sortieren. Zu diesem Zeitpunkt möchte ich nichts unterschreiben.” Viele Arbeitgeber lassen verwirrte und geschockte Mitarbeiter nämlich gleich “Kündigung akzeptiert” unterschreiben, was diesen dann unmöglich macht, Klage gegen den Rauswurf einzureichen.
  • Möglichst früh das Gespräch beenden: Unter Schock stehend kann keiner seine Gedanken sortieren. Ehe man da etwas Falsches sagt oder tut, empfiehlt es sich, sich möglichst früh aus dem Gespräch zu verabschieden. Standardsätze sind hier genau das Richtige
  • Einen zweiten Termin anfordern: In einem zweiten Gespräch hat der Gekündigte die Möglichkeit, sich vorher einen Plan zurecht zu legen und sich auf die Verhandlungen vorzubereiten. So ist man als Arbeitnehmer nicht mehr im Nachteil, sondern hat den anfänglichen Schock verkraftet und kann klarer denken. In der Zwischenzeit kann man sich z. B., wenn nötig, einen Rechtsanwalt suchen, Arbeitnehmerrechte durchwühlen oder sich anderweitig mit der Kündigung auseinandersetzen.
  • Vorher schlau machen: Für jeden Arbeitnehmer ist nützlich, sich schon einmal im Vorfeld eine Liste zu machen, was man bei einer Kündigung beachten und erledigen sollte. Auch, wenn keine Kündigung ansteht, ist es nicht schlecht, sich theoretisch einmal darauf vorzubereiten und sich mögliche Anlaufpunkte wie Rechtsanwälte zu überlegen.

 

Tipps für Arbeitgeber:

  • Richtig reagieren: Den Schock verarbeitet jeder Mitarbeiter anders. Wird einer im Kündigungsgespräch wütend und beleidigend, sollt man ihn als Arbeitgeber erst einmal ausreden lassen. Man sollte für die Wut Verständnis zeigen und die Situation auf keinen Fall beschönigen: “Ich kann gut verstehen, dass Sie jetzt wütend sind…etc.” Verzweifelt ein Gekündigter, sollte man ihn selbst weinen lassen, wenn er das muss. Man muss sich bei eine gut durchdachten und begründeten Kündigung aber kein schlechtes Gewissen machen lassen. Immer seriös bleiben.
  • Ein gute Begründung parat haben: Für den Gekündigten ist das “Warum?” das Wichtigste im Moment der Überbringung der schlechten Nachricht. Man sollte als Arbeitnehmer dies genau ausführen können, ansonsten keine Kündigung einleiten.
  • Gespräch bald beenden: Man sollte das Gespräch nicht unnötig in die Länge ziehen, damit der Kollege Zeit zur Verarbeitung hat. Wenn man sieht, dass der Gegenüber einigermaßen damit klar kommt, dann das Gespräch mit Angebot eines Weiteren beenden. Das Kündigungsschreiben sollte dann übergeben werden und ein Termin vereinbart werden.
  • Mitleid vermeiden: Man sollte Sätze wie: “Sie finden schon bald etwas Neues” vermeiden, um den Arbeitnehmer Respekt zu zeigen.
  • Rechtliche Daten und Fakten parat haben: Es ist besonders wichtig, dass Vorgesetzte alle rechtlich notwendigen Daten parat und studiert haben, um sie dem Gekündigten vorlegen zu können. Ist dieser nämlich gut vorbereitet, muss man selbst es noch besser sein und mit allem rechnen.

Fazit:
Für beide Seiten ist Ruhe und Vorbereitung das A und O. Man sollte immer sein Gesicht wahren, denn man möchte als Arbeitnehmer ja wieder Arbeit finden und als Arbeitgeber seiner Arbeit weiter nachgehen können.