Ausbildung Assistent/in – Freizeitwirtschaft

Zu den Tätigkeiten eines Assistenten für Freizeitwirtschaft gehört das Beraten an Schalter, das Vermittelt von Zimmer, das Organisieren von Veranstaltungen, diverse Aufgaben im Rechnungswesen, das Einkalkulieren von Preisen sowie das Konzipieren von Veranstaltungen. Gute Fremdsprachenkenntnisse und kommunikative Fähigkeiten sind hier von großem Vorteil.

Ausbildungsvoraussetzungen
Zu den Grundvoraussetzungen für die Ausbildung zum/ zur Assistent/in für Freizeitwirtschaft gehört ein mittlerer Bildungsabschluss mir einer maximalen Durchschnittsnote von 3,3 ( ohne das Fach Sport), eine selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit und kommunikative Fähigkeiten. Für eine fachpraktische Ausbildung muss eine Praxisstelle an einer anerkannten und geeigneten Ausbildungsstätte erfolgt sein.

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum/ zur Assistent/ in für Freizeitwirtschaft dauert 2 Jahre.

Ausbildungsinhalte

  • Planung und Leistungserstellung
  • Marketing
  • Kostenrechnung und Controlling
  • Praxis der Freizeitwirtschaft
  • Sprache und Kommunikation
  • Wirtschaft und Gesellschaft
  • Fachenglisch

Berufsschule
Der Unterricht findet in Klassenverbänden in schulischen Unterrichtsräumen und schuleigenen Computerräumen statt. Die Berufspraktika erfolgen in den Unternehmen der Reisebranche und des Fremdenverkehrsgewerbes.

Aufstiegsmöglichkeiten
Eine Aufstiegsmöglichkeit bietet sich durch eine Weiterbildung als Betriebswirt/in oder Fachwirt/in an. Personen mit Hochschulzugangsberechtigung können auch in ein Studium einen Bachelorabschluss im Bereich Touristik (Betriebswirt/in (Hochschule) – Touristik) absolvieren.

Fortbildungsmöglichkeiten
Eine fachliche Anpassungsweiterbildung kann in Form von Verkaufstraining, EDV- Anwendungen für die Tourismusbranche, als Werbung usw. erfolgen. Auch für spezialisierte Einsatzgebiete finden sich Weiterbildungsmöglichkeiten in Bereichen wie Angebotswesen, Kalkulation oder Marketing.