Brauche ich ein (erweitertes) Führungszeugnis?

Brauche ich ein (erweitertes) Führungszeugnis?

Ein (erweitertes) Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person. Diesen Nachweis fordern vermehrt Arbeitgeber, um potentiell neue Mitarbeiter zu überprüfen.

Die Vorlage eines Führungszeugnis ist branchenabhängig. So verlangen vor allem Arbeitgeber für Tätigkeiten, die in Verbindung mit Geld, Kindern und Führungsaufgaben stehen, die Einsicht in die ( eventuellen ) registrierten Straftaten der Bewerber oder Mitarbeiter.

Das Führungszeugnis kann für

  • private Arbeitgeber , oder
  • öffentlichen Arbeitgeber ( Behörde ) sein.

Verlangt der Arbeitgeber den Nachweis über registrierte Straftaten, muss der Arbeitnehmer dies bei dem örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt gegen eine Gebühr von 13,00 Euro beantragen. Das Zeugnis wird dem Arbeitnehmer per Post zugesandt. Verlangt ein öffentlicher Arbeitgeber die Einsicht in das Führungszeugnis, wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel die Bescheinigung unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt. Auf Wunsch darf der Arbeitnehmer ( kostenlos ) Einsicht in sein Führungszeugnis erhalten.

Unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister

Wenige bestimmte Behörden haben ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister und dürfen einen entsprechenden Auszug aus eigener Veranlassung direkt beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die betroffene Person muss davon nicht in Kenntnis gesetzt werden.