Gibt es eigentlich auch Hitzefrei im Job?

Morgens halb zehn in Deutschland….und die Temperatur im Büro liegt bei gefühlten 30°C. Alle schwitzen und die Konzentration lässt nach. Kopfschmerzen bahnen sich an, denn es ist einfach zu heiß! Gab’s da nicht noch dieses „Hitzefrei“ an wirklich heißen Sommertagen? Oder gilt das im Job nicht?

Laut Arbeitsschutzrecht, Stand 2009, darf die Innentemperatur am Arbeitsplatz nicht über 26°C steigen. Jedoch schreibt kein Gesetz klar vor, dass die Arbeitnehmer von ihrem Beruf befreit werden dürfen, wenn es zu heiß wird im Büro. Die Temperatur muss immer direkt am Arbeitsplatz gemessen werden, denn es zählt nicht die Außentemperatur! Bei zu hohen Temperaturen kann der Betriebsrat darauf angesprochen werden, der dann mit dem Arbeitgeber oder direkt mit der Geschäftsleitung in Verhandlung treten kann.

Man kann das Ganze jedoch auch anders regeln, als gleich auf rechtliche Paragraphen zu pochen, von denen sich niemand so wirklich sicher ist, was sie nun fordern sollen. Ist es im Sommer im Büro wirklich über mehrere Tage unerträglich heiß (z.B. 29°C über 3 Tage), können z.B. folgende Punkte beim Arbeitgeber angesprochen werden:

  • Kompromisse bei der Kleiderordnung: Immer mit Hemd und Krawatte ist ja schick, aber kann mit einem kompletten Anzug zusammen schon mal deutlich zu warm werden. Also vielleicht an sehr heißen Tagen einen lockeren und luftigen Kleidungsstil vorschlagen, was nicht bedeutet, dass alle mit Badeshorts erscheinen, sondern vielleicht auch einmal im schicken T-Shirt (mit Kragen) oder im kurz ärmlichen Hemd ohne Schlips.
  • Spezielle Regelung der Arbeitszeiten bei besonders großer Hitze: Ist die Hitze bald nicht mehr zu ertragen, könnte die Mittagspause (wenn möglich) z.B. verlängert werden, da in der Mittagshitze das Arbeiten noch doppelt so schwer fällt. Oder die Mitarbeiter können eventuell an entspannten, stressfreien Tagen vom Dienst befreit werden. Den jeweiligen Mitarbeiter betreffende Vereinbarungen können getroffen werden.
  • Klimaanlage, Ventilator & Co.: Eigentlich kann sich fast jeder Betrieb eine Klimaanlage leisten. Einige Kollegen vertragen vielleicht aber die Luft nicht. Wie wäre es dann mit kleinen Ventilatoren bei stark von der Hitze betroffenen Mitarbeitern oder Sonnenschutz wie Rollos an den Fenstern?
  • Mangelnde Konzentrationsfähigkeit: Wenn man sich am Arbeitsplatz quälen muss, kann man auch nicht ordentlich arbeiten! Große Hitze mindert die Konzentration und kann unter Umständen auch zu Unwohlsein, Übelkeit oder Kopfschmerzen führen. Es sollten auch immer genügend Getränke, zumindest Wasser, allen Arbeitern zur Verfügung stehen.

In allen Fällen ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Man sollte, wenn es wirklich zu heiß ist, die genaue Temperatur am betroffenen Arbeitsplatz messen und den Arbeitgeber direkt darauf ansprechen. Begegnet man diesem mit Höflichkeit aber auch mit Bestimmtheit und macht ihm klar, dass man unter der Hitze unfähig ist zu arbeiten, dann wird er sicherlich Einsicht zeigen. Zusammen muss man dann nach Lösungen suchen oder genaue Regelungen treffen. Zum Beispiel, dass man von der Arbeit im Büro befreit wird, wenn die Temperatur am Arbeitsplatz mehrere Tage hintereinander eine gemeinsam gesetzte Grenze überschreitet.

Schwitzen ist normal und kann auch mal im Job vorkommen. Aber nicht bis man ohnmächtig wird! Von daher darf und muss man sich bei zu großer Hitze sofort zu Wort melden. Dafür reißt einem keiner den Kopf ab.