Was tun mit faulen Mitarbeitern?

Die Führungskraft gibt klare Anweisungen, der Mitarbeiter führt sie kompetent aus. So sollte es eigentlich laufen. Jeder Arbeitgeber wünscht sich ein selbstständiges Team aus Mitarbeitern ohne Reibereien, was effizient arbeitet. Doch da gibt es dann auch diese Mitarbeiter, die irgendwie nicht richtig wollen.

Wie begegnet man diesen als Führungskraft am besten? Und was zeichnet überhaupt einen faulen Mitarbeiter aus? Und was sagt das Gesetz?

Der faule Mitarbeiter ist:

Beispiel:

  • ignorant – neue Vorschläge und Änderungen werden sofort abgelehnt
  • nicht kritikfähig – pampige Antworten bei Verbesserungsvorschlägen
  • unselbstständig – keine Bemühungen über die Aufgabenstellung hinaus
  • indiskret – Plaudereien über Firmeninternes mit den Freunden
  • eigennützig – private Telefonate und E-Mails am Arbeitsplatz, Stundenabsitzen statt konstruktivem Arbeiten
  • unkonzentriert – mülliger Arbeitsplatz, Ablenkung durch Privates oder Anderes

Was tun mit faulen Mitarbeitern?

Als Führungskraft muss man seine Mitarbeiter motivieren können. Gelingt dies mal nicht, ist das kein Weltuntergang. Für schlechte Launen oder holpriges Arbeiten gibt es oft viele Gründe. Doch diese müssen zuerst erforscht werden. Sticht ein Mitarbeiter durch die oben genannten Eigenschaften hervor, muss ein Gespräch angefangen werden. Die Führungskraft muss dem Mitarbeiter höflich aber deutlich darum bitten, sein Verhalten zu ändern.

Und das Arbeitsrecht?

Laut Arbeitsrecht kann die Personalabteilung darüber informiert werden, wenn der informelle Weg beim Mitarbeiter keine Ergebnisse zeigt. Es folgt dann ein Ermahnungsgespräch, in dem dem Mitarbeiter deutlich die gewünschten Ziele erklärt werden. Es ist hier für die Führungskraft wichtig, selbstbewusst aufzutreten und mit dem Mitarbeiter, wenn nötig schriftlich, weitere Arbeitsvereinbarungen zu treffen oder welche zu wiederholt mitzuteilen.

Hilft auch dieses Gespräch nicht, kann im Einzelfall über eine Abmahnung nachgedacht werden, was jedoch gut überlegt sein und immer als allerletzte Maßnahme angewendet werden sollte, da eine Abmahnung auch immer weitere rechtliche Auflagen erfüllen muss und kompliziert enden kann.

Kündigung oder Abfindung?

Soll ein Mitarbeiter aufgrund oben genannter Punkte letztendlich gekündigt werden, müssen Führungskraft und Personalabteilung zusammenarbeiten und alle Aufgaben und deren Ergebnisse dokumentieren und als Beweise für die Unfähigkeit des Mitarbeiters demselben vorlegen. Kündigungen sind zwar billiger als Abfindungen, jedoch weitaus komplizierter. So kann dem Mitarbeiter eine entsprechende Abfindung gezahlt werden und es kann ihm der weiteren Berufseinstieg erleichtert werden.

Schlussendlich ist Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg

Eine Führungskraft, die mit ihren Mitarbeitern in ständigem Austausch steht und es an Menschlichkeit nicht fehlen lässt, kann mit gezieltem, selbstsicheren, freundlichen und kompetenten Umgang sein Team zum Erfolg bringen. Denn es kann auch an ungenauen, zweifelhaften Aufgabenstellungen liegen, wenn’s mal nicht funktioniert.