Wird bei Krankschreibung der Lohn gekürzt?

Ob Sommer oder Winter, egal ob kalt oder warm: Krankheitserreger lauern überall. Und eine Grippe kann man sich ganz schnell einmal einfangen. Bei hohem Fieber arbeiten zu gehen, wäre unklug – Man wird krank geschrieben.

Doch da gibt es auch diejenigen, die öfter fehlen, bei denen der Chef doch schon einmal ins Grübeln kommt. Doch darf dann einfach das Gehalt gekürzt werden? Wer zahlt eigentlich bei Krankheit des Arbeitnehmers und wie lange?

Was ist eine Krankschreibung?

Wenn man sich nicht gut fühlt, einem z. B. übel ist oder man Fieber hat oder sich aus anderen gesundheitlichen Gründen wie z. B. einem Knochenbruch oder einem folgenschweren Verkehrsunfall nicht zum Arbeiten in der Lage sieht, muss man einen Arzt aufsuchen, der einen dann krank schreibt. Das Attest muss beim Arbeitgeber eingereicht werden, auf welchen der untersuchende Arzt die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum festgestellt hat. Dies können ein paar Tage sowie ein paar Wochen oder auch Monate sein.

Wann darf man sich krank schreiben lassen?

Nur bei Krankheiten, die einen daran hindern, seine geforderte Arbeit zu erfüllen, darf man krank geschrieben werden. Bei Kleinigkeiten wie einem Schnupfen, etwas Husten oder Kopfschmerzen muss man noch lange nicht zum Arzt. Erst bei den oben genannten ernsthaften Erkrankungen entscheidet der Arzt, wie lange man nicht zur Arbeit erscheinen kann. Man darf und muss sich bei ansteckenden Krankheiten sofort krank schreiben lassen, um nicht den Ausfall noch weiterer Mitarbeiter oder die Ansteckung der Kunden zu riskieren.

Darf der Chef kontrollieren, ob man wirklich krank ist?

Der Chef hat das Recht, unangekündigt beim Mitarbeiter vorbei zu schauen oder ihn anzurufen, sei es, weil er gute Besserung wünschen oder eine Kontrolle machen will. Hat er den Verdacht, dass ein Arbeitnehmer nur krank spielt, weil sich die Krankschreibungen z .B. häufen, so darf der Chef auch eine ärztliche Untersuchung anordnen, der der Arbeitnehmer sich unterziehen muss.

Wer zahlt bei Kranschreibung?

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber den Arbeitslohn für insgesamt sechs Wochen bei Krankheit einfach weiter zahlen. Der Arbeitnehmer bekommt sein ganz normales Monatsgehalt, welches er bekommen würde, wenn er in der krank geschriebenen Zeit arbeiten würde. Dieser Entgeldfortzahlungsanspruch ist aber nur vorhanden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit schon für mindestens vier Wochen ausübt und seine Krankheit nicht selbst verschuldet hat (Alkohol, Drogen etc.).

Die Entgeldfortzahlung beginnt am ersten Tag der Krankheit, es sei denn der Arbeitnehmer ist auf der Arbeit krank geworden, dann beginnt sie am nächsten Tag. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für maximal 78 Wochen Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel zwischen 80 und 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei Privatversicherten hängt der Anspruch von den vertraglichen Regelungen ab.

Und wenn man wirklich mehrmals hintereinander krank wird?

Erkrankt man neu, während man schon krank geschrieben ist, wird keine neue Entgeldfortzahlung ausgelöst und der Arbeitnehmer kann maximal für sechs Wochen vom Arbeitgeber Gehalt bezahlt bekommen. Danach muss man sich wieder an die Krankenkasse wenden. Bei wiederholter Krankheit ensteht nur ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn es sich um eine andere Folgeerkrankung handelt und mindestens sechs Monate zwischen den beiden Erkrankungen liegen. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber erhalten im Krankheitsfall bei Krankschreibung ihren normalen Lohn weiter ausgezahlt und müssen ihre Fehlzeiten auch nicht nachholen.